Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 11. März auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom Vortag (15/2669) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2520) zur Durchführung von EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik in geänderter Fassung angenommen und einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (15/2397) für erledigt erklärt.
Die Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen. Die genannten EU-Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die zuständigen Behörden zu bestimmen und Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnungen festzulegen.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP (15/2683), mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte, die EU-Verordnung zur Kennzeichnung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel eins zu eins in nationales Recht umzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen Landwirtschaft und zusätzliche Bürokratie, die für die Verbraucher keine verwertbare Informationen bringe, zu vermeiden. Die Oppositionsfraktionen hatten im Ausschuss den vorgelegten Gesetzentwurf als "überzogene unverhältnismäßige Regulierung" kritisiert, der zudem auch den Verordnungen der EU widerspreche. Auf besonderes Mißfallen der Opposition stießen die vorgesehenen Sanktionen von bis zu 50.000 Euro bei einer Verletzung der Kennzeichnungsvorschriften. Dies sei im Lebensmittelrecht weder üblich noch angemessen. Zudem bemängelten CDU/CSU und FDP, dass das Bundesamt für Naturschutz und nicht das Umweltbundesamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden soll.
Die Koalitionsfraktionen bezeichneten dagegen die Einbeziehung des Bundesamtes für Naturschutz in das Genehmigungsverfahren aus fachpolitischen Gesichtspunkten als gerechtfertigt. Zudem vertraten sie die Ansicht, es sei aus Gründen des Verbraucherschutzes erforderlich, bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht hohe Sanktionen vorzusehen. Das Strafmaß bewege sich im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit.
In einer Anhörung des Verbraucherschutzausschusses am 8. März hatten die Experten den geplanten Strafrahmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Organismen ebenfalls kontrovers beurteilt.
Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde bezeichnete die im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen gentechnikspezifische Kennzeichnungsvorschriften als "unangemessen". Dies gelte sowohl für die Ordnungswidrigkeiten, die im Vergleich zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz statt mit 25.000 Euro mit 50.000 Euro Geldbuße belegt werden sollen, als auch für die Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre, sofern Leib und Leben oder Bestandteile des Naturhaushalts von erheblicher ökologischer Bedeutung gefährdet werden.
Martin Holle von Unilever Deutschland bezeichnete die Strafandrohungen besonders bei Fahrlässigkeitstaten als zu hoch. Denn bei den bislang zugelassenen Lebens- und Futtermitteln, die GVO enthalten oder mit GVO hergestellt wurden, handele es sich meist um als Massengüter gehandelte Produkte. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen werde eine mehr als stichprobenartige Prüfung der bezogenen Waren nur schwer möglich sein.
Jutta Jaksche von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte dagegen ausdrücklich den erhöhten Strafrahmen für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.