Inneres. Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP hat sich der Bundestag am 2. Juli ohne weitere Beratung für die Annahme des Gesetzentwurfs zum Abbau von Statistiken (Statistikabbaugesetz -15/3306) ausgesprochen. Ein konkurrierender Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2416) wurde gegen das Votum von CDU/CSU und FDP mit den Stimmen der Koalition abgewiesen. Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (15/3474).
Die Unions-Fraktion hatte im Ausschuss betont, die Gesetzesinitiative zum Statistikabbau verfolge das Ziel aller Beteiligten. Der Vorschlag des Bundesrates gehe in seinem Ansatz deutlich weiter, aber dennoch nicht "zu weit", wie die SPD vorher behauptet habe. Im Übrigen gebe es keinen vernünftigen Grund für abgestufte Verbesserungsschritte. Inhaltlich wandten sich die Unionsabgeordneten außerdem gegen die in der Koalitionsvorlage vorgesehenen Erhebungen von Stichproben unter Verzicht auf Vollerhebungen in bestimmten Bereichen. Damit würden keine aussagekräftigen Daten erreicht. Trotz der erheblichen Kritik im Detail werde sich die CDU/CSU-Fraktion enthalten, weil der Entwurf insgesamt in die richtige Richtung gehe.
Die FDP-Mitglieder hatten sich ebenfalls für eine Enthaltung bei der Abstimmung ausgesprochen, "weil man sich wenigstens in der Zielsetzung einig" sei. Allerdings ging auch den Liberalen die Koalitionsinitiative nicht weit genug. Dies betraf vor allem den Statistikabbau im Personalstatistikgesetz von der Arbeits- und Sozialgesetzgebung bis zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Bündnis 90/Die Grünen hatten vor der Abstimmung noch einmal deutlich gemacht, dass sie keine Streichung der geschlechtsspezifischen Erhebungen in der Vorlage zulassen werden. Im Rahmen der Gleichstellungspolitik sei es auch weiterhin erforderlich, für das so genannte "Gender-Mainstreaming" die erforderlichen Daten zu erheben. Die Regierung hatte angemerkt, erst gebe es Kritik über ein Zuviel an Statistik, wenn es aber an den Abbau gehe, komme es im Detail zu ganz anderen Forderungen. Natürlich seien Stichprobenerhebungen in Aufwand und Ergebnis wesentlich geringer als Totalerhebungen. Sie würden aber liefern, was die Länder benötigen.