Recht. Der Bundestag hat am 1. Juli eine EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher einstimmig in deutsches Recht umgesetzt. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (15/2946), der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (15/3483) vorgelegt.
Dabei geht es um die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen wie Krediten, Versicherungen, Altersversorgungsverträgen oder Geldanlagen an Verbraucher vor allem per Telefon, Fax oder Internet. Kern der Richtlinie sind umfassende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sowie ein Widerrufsrecht.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Pflicht zur vorherigen Information des Verbrauchers und zur Pflicht, Informationen in Textform zu übermitteln. Der Verbraucher soll die Informationen in Textform erhalten, bevor er an den Vertrag gebunden ist. Der Bundestag nahm gleichzeitig eine Entschließung an, der zufolge im allgemeinen Fernabsatz eine Regelung erforderlich ist, die es den Unternehmen ermöglicht, bei Fernabsatzgeschäften den Verbrauchern für den Fall des Widerrufs die Rücksendekosten vertraglich aufzuerlegen. Die Regierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, "kurzfristig" eine interessengerechte Lösung vorzuschlagen.