Humanitäre Auslandseinsätze sozialrechtlich absichern
(fa) Im Ausland geleistetes ehrenamtliches Engagement fällt nicht unter das deutsche Sozialversicherungsrecht. Diese Lücke will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf ( 14/628) schließen, den der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. April einstimmig bei Abwesenheit der PDS angenommen hat. Erfasst werden sollen demnach alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht auf der Basis der Gesetze zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines freiwilligen ökologischen Jahres erfolgen. Sie sollen zum Ziel haben, Lebensumstände bzw. die Lebensverhältnisse in den Einsatzgebieten wiederherzustellen oder zu normalisieren.
Weiter heißt es, der im Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vorgesehene Förderungskatalog solle entsprechend angewendet werden.