BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ GEÄNDERT
Bei starker Luftverschmutzung kommen Aktionspläne zum Einsatz
(um) Der Bundestag hat am 25. April den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( 14/8450) in der am 24. April vom Umweltausschuss beschlossenen Fassung ( 14/8895) zugestimmt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS votierten für das Gesetz, die CDU/CSU lehnte es ab, während sich die FDP enthielt. Der Umweltausschuss hatte bei seinen Änderungen Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen und die Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen verdeutlicht.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in deutsches Recht umgesetzt. Die SPD betonte, es gehe dabei um Verkehrsbeschränkungen mit Ausnahmeregelungen, die Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen und die Information der Öffentlichkeit darüber. Wenn etwa festgestellt werde, dass in bestimmten Gebieten eine erhebliche Belastung bestehe, müssten Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt werden. Ihr Änderungsantrag enthalte eine Regelung zur Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Verordnungen, die mit der Festsetzung von Emissions- und Immissionsgrenzwerten zusammenhängen, so die Fraktion. Wegen der politischen Bedeutung solcher Grenzwerte sei dies erforderlich. Die Union meinte, eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planaufstellung bringe keinen zusätzlichen Nutzen, da der Entscheidungsspielraum der Behörden stark eingeschränkt sei. Dadurch würde das Verfahren nur verlängert. Die Kosten für die Kommunen würden sich erhöhen. Die Union stimmte einem FDP-Änderungsantrag zu, wonach die nach 2004 geltenden Immissionswerte auch im zweiten Teil des Gesetzes anzuwenden seien, wenn Maßnahmen- und Aktionspläne dies vorsähen. Der FDP-Änderungsantrag hatte im Ausschuss aber keine Mehrheit gefunden.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßten, dass der Gesetzentwurf mehr biete als die EU-Richtlinie, ohne dass von einer "gewaltigen Verschärfung" die Rede sein könne. Die PDS wertete positiv, dass die Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Pläne zu informieren und zu beteiligen sei.