Auch nichtgewerbliche Betriebe können am Ökoaudit teilnehmen
(um) Der Bundestag hat am 26. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltauditgesetzes ( 14/8231, 14/8521) in der am 24. April vom Umweltausschuss gebilligten Fassung ( 14/8891) angenommen. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP votierten für, die PDS gegen das Gesetz.
Damit wird das Umweltauditgesetz, das die Einhaltung von Umweltstandards in den am Ökoaudit teilnehmenden Betrieben regelt, an EU-Vorgaben angepasst. Danach können künftig auch nichtgewerbliche Unternehmen am EU-Ökoaudit teilnehmen.
Das Gesetz schafft die Grundlage für die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen für Bereiche, die bisher nicht am Ökoaudit teilnehmen konnten. Geändert hat der Bundestag die Regelung zum Prüfungsstoff über die Zulassung als Gutachter. Diese Gutachter und Gutachterorganisationen werden künftig nicht mehr alle drei, sondern alle zwei Jahre der Regelaufsicht unterzogen. Inhaber einer Fachkenntnisbescheinigung können nach einer Übergangsfrist nur noch als Angestellte bei einem Umweltgutachter oder einer Organisation tätig werden.