Das Parlament
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Nr. 12-13 / 15.03.2004
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Gesetzentwurf zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts beschlossen

Bundestag setzt EU-Verordnung um

Verkehr und Bauwesen. Der Bundestag hat am 12. März auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (15/2675) den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (15/2538) über Begleitregelungen zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts in geänderter Fassung einstimmig gebilligt.

Mit dem so genannten Kontrollgerätbegleitgesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Es sieht die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur besseren Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen vor. Mit dem digitalen Kontrollgerät sollen mehr Effizienz bei den Kontrollen, der Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.

Geändert wurde in den Ausschussberatungen unter anderem der Bußgeldrahmen für Gesetzesverstöße, der von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht wurde.

Darüber hinaus hat der Bundestag eine im Ausschuss eingebrachte, gemeinsame Entschließung gebilligt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei der Europäischen Kommission weiterhin für eine Veränderung des Starttermins für das digitale Kontrollgerät und für eine ausreichende Testphase einzusetzen, um Rechtsunsicherheit, Defizite bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und zusätzliche Kosten bei den für die Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten des digitalen Kontrollgeräts zuständigen Behörden und Stellen zu vermeiden.

Nach der EU-Verordnung müssen ab Mai dieses Jahres alle EU-Mitgliedstaaten in der Lage sein, die für die Bedienung des Geräts erforderlichen Kontrollgerätkarten ausgeben zu können und ab August sollen alle relevanten Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet werden. Da bisher noch keine Bauartgemehmigung für das neue System existiere, müsse die EU-Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Verlängerung der Fristen unterbreiten.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.