Haushalt. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sollen im Haushaltsjahr 2005 34,28 Milliarden Euro betragen. Das sind 1,32 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Davon entfallen 32,83 Milliarden Euro (2004: 31,28 Milliarden Euro) auf Zuweisungen und Zuschüsse, 848,14 Millionen Euro (1,06 Milliarden Euro) auf Investitionen, 440,36 Millionen Euro (441,23 Millionen Euro) auf Personalausgaben und 217,79 Millionen Euro (220,83 Millionen Euro) auf sächliche Verwaltungsausgaben. 60 Millionen Euro (49,05 Millionen Euro) sollen im Gesamtetat global eingespart werden.
Bei den Einnahmen ergibt sich mit 7,01 Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr (3,41 Milliarden Euro) eine Verdoppelung. Größter Einnahmeposten ist mit 6,72 Milliarden Euro der Aussteuerungsbetrag, den die Bundesagentur für Arbeit vom kommenden Jahr an für jeden Hilfebedürftigen, der nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes in das künftige Arbeitslosengeld II übergeht, an den Bund zahlen muss.
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2005 summieren sich auf 7,89 Milliarden Euro gegenüber 9,55 Milliarden Euro in diesem Jahr. Davon entfallen 4,5 Milliarden Euro auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (1,9 Milliarden Euro), 1,64 Milliarden Euro auf Zuwendungen an die Wismut GmbH, die den früheren DDR-Uranbergbau in Sachsen und Thüringen saniert.
Für Innovationsprojekte im Zuge der Innovationsinitiative der Bundesregierung sind erstmals 300 Millionen Euro eingeplant. Beliefen sich die Verpflichtungsermächtigungen für die Zuschüsse zu Gunsten des deutschen Steinkohleabsatzes in diesem Jahr noch auf 6,08 Milliarden Euro, so sind für 2005 dafür keine mehr vorgesehen. Gleiches gilt für Zuweisungen an die neuen Länder für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Zuge der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", für die sich die Verpflichtungsermächtigungen dieses Jahr noch auf 700 Millionen Euro belaufen.
Auf der Ausgabenseite sind die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 24,45 Milliarden Euro der dickste Brocken (14,7 Milliarden Euro). Nach dem zweiten Sozialgesetzbuch trägt der Bund die Aufwendungen für die Grundsicherung, wenn die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Die Verwaltungskosten, die der Bund in diesem Zusammenhang der Bundesagentur erstattet, sollen sich mit 3,3 Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr (1,46 Milliarden Euro) mehr als verdoppeln. Mit 1,8 Milliarden Euro will sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Arbeitsuchenden beteiligen, die von kommunalen Trägern gezahlt werden. Für das Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind 13 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 10,65 Milliarden Euro Arbeitslosenhilfe in diesem Jahr. Für die Eingliederung in Arbeit selbst sieht der Entwurf 6,35 Milliarden Euro (davon 4,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen) gegenüber 2,59 Milliarden Euro in diesem Jahr vor.
Der Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit ist mit 3,5 Milliarden Euro (5,21 Milliarden Euro) angesetzt. Für die Ende 2004 auslaufende Arbeitslosenhilfe sind 1,5 Milliarden Euro (6,69 Milliarden Euro) eingestellt, die vor allem dazu dienen sollen, die Leistungsansprüche für den Monat Dezember 2004 zu bedienen.
Den Steinkohlebergbau und die sozialen Hilfen für Arbeitnehmer der Kohl- und Stahlindustrie will sich die Regierung im nächsten Jahr noch 1,77 Milliarden Euro (2,22 Milliarden Euro) kosten lassen. Davon sollen 1,65 Milliarden Euro (2,1 Milliarden Euro) auf Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen aufgrund von Kapazitätsanpassungen entfallen. Wie es erläuternd heißt, erhält der deutsche Steinkohlebergbau von 2006 bis 2012 öffentliche Hilfen von bis zu 15,87 Milliarden Euro für den Absatz deutscher Steinkohle sowie für die dauerhafte Stilllegung von Bergwerken. Darüber hinaus werde die RAG AG als Bergbau-Holding in diesem Zeitraum selbst 1,13 Milliarden Euro zuschießen.
Die Bundesmittel für die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" belaufen sich im Etat auf 694,08 Millionen Euro (885,49 Millionen Euro). Davon entfallen 694,08 Millionen Euro auf Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur, 687,1 Millionen Euro davon als Verpflichtungsermächtigung. Die ostdeutschen Länder sollen sechs Siebentel der Verpflichtungsermächtigung erhalten, die westdeutschen Länder mit Ausnahme Baden-Württembergs und Hamburgs ein Siebentel.
Für Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand will die Regierung 447,18 Millionen Euro (494,09 Millionen Euro) bereitstellen. Schwerpunkte sind dabei die Förderung der Forschungszusammenarbeit und von Unternehmungsgründungen mit 157,3 Millionen Euro (wie 2004) und die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung mit 97 Millionen Euro (wie 2004).
Die Ausgaben für die Wismut GmbH in Chemnitz summieren sich auf 205,72 Millionen Euro (220,9 Millionen Euro). Zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freier Berufe sind mit 193,75 Millionen Euro deutlich weniger Mittel vorgesehen als 2004 (328,59 Millionen Euro). Die Förderung der Außenwirtschaft will sich die Regierung 171,3 Millionen Euro (169,09 Millionen Euro) kosten lassen. 121,35 Millionen Euro (131,15 Millionen Euro) sollen für die Energieforschung ausgegeben werden. Weitere Ausgabenblöcke sind 58,1 Millionen Euro (61,92 Millionen Euro) für die Werftindustrie, 57,58 Millionen Euro (74,21 Millionen Euro) für die Luftfahrtforschung und -technologie, 42,59 Millionen Euro (39,21 Millionen Euro) für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung, 25,47 Millionen Euro (26,27 Millionen Euro) für die Tourismusförderung und 21,1 Millionen Euro (28,6 Millionen Euro) für die Förderung der sparsamen Energieverwendung.
Bei den dem Ministerium angegliederten Bundesoberbehörden ergibt sich auf der Ausgabenseite folgendes Bild (in Millionen Euro): Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 132,43 (132,421), Physikalisch-Technische Bundesanstalt 119,81 (119,35), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 97,83 (98,27), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 51,97 (55,5), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 44,27 (43,75), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 30,43 (31,71), Bundesagentur für Außenwirtschaft 22,07 (21,78) und Bundeskartellamt 18.07 (17,97). Für das Bundesarbeitsgericht sind 11,08 Millionen Euro (11,24 Millionen Euro) vorgesehen. vom