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Das Parlament
Nr. 38 / 13.09.2004
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bob

Globale Minderausgabe in Höhe von 3 Millionen Euro eingeplant

Bundesministerium der Justiz

Haushalt. Das Bundesministerium der Justiz soll im Jahr 2005 über rund 338,65 Millionen Euro an Ausgaben verfügen können. Dies bedeutet einen erneuten Rückgang gegenüber dem laufenden Jahr (2004: 340,12 Millionen Euro). Dies ist auf die so genannte globale Minderausgabe in Höhe von 3 Millionen Euro zurückzuführen. Auch im bevorstehenden Haushaltsjahr werden die Personalausgaben laut Regierungsentwurf den größten Anteil des gesamten Haushalts ausmachen. Dafür sind 236,04 Millionen Euro (234,67 Millionen Euro) vorgesehen. Es folgen die Verwaltungsaufgaben mit 72,87 Millionen Euro (75,26 Millionen Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse mit 22,59 Millionen Euro (19,25 Millionen Euro), die Investitionen mit 10,15 Millionen Euro (10,93 Millionen Euro). Die Einnahmen des Etats veranschlagt die Exekutive insgesamt mit 322,04 Millionen Euro (312,07 Millionen Euro), die aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben mit 9,98 Millionen Euro.

Dem Justizministerium selbst sind dem Entwurf zufolge 47,93 Millionen Euro (49,99 Millionen Euro) vorbehalten. Dabei kann der Personaletat einen leichten Anstieg gegenüber 2004 verbuchen. 36,72 Millionen Euro sind für 2005 vorgesehen (36,12 Millionen Euro). Die Verwaltungsausgaben des Ministeriums sollen 12,63 Millionen Euro (12,87 Millionen Euro) in Anspruch nehmen. Für Investitionen sind 1,44 Millionen Euro (910.000 Euro) veranschlagt. Verantwortlich dafür sind kleinere Baumaßnahmen. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind nächstes Jahr 130.000 Euro (94.000 Euro) vorgesehen.

Auf der Einnahmenseite werden für das kommende Jahr 21,13 Millionen Euro (24,44 Millionen Euro) veranschlagt. Weitere Bundeseinrichtungen schlagen auf der Ausgabenseite folgendermaßen zu Buche:

- Bundesgerichtshof: 28,33 Millionen Euro (29,06 Millionen Euro);

- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: 48,74 Millionen Euro (45,55 Millionen Euro). Hier sollen die an die Länder zu erstattenden Verwaltungskosten (Kosten für Ermittlungstätigkeiten und die Vollstreckung von Untersuchungs- und Strafhaft) um 5,5 Millionen Euro auf fast 9,32 Millionen Euro steigen. Gekürzt werden sollen Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe (um die Hälfte auf 500.000 Euro) und der Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt (um 50 Prozent auf jetzt 2 Millionen Euro).

- Bundesverwaltungsgericht (Berlin): 14,44 Millionen Euro (15,68 Millionen Euro). bob


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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