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Nr. 38 / 13.09.2004
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Die streckenbezogene Lkw-Maut soll 3 Milliarden Euro bringen

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Haushalt. Aus der streckenbezogenen Lkw-Maut erhofft sich die Bundesregierung im kommenden Jahr Einnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro. Das sind 200 Millionen Euro mehr als für dieses Jahr angesetzt waren. Ingesamt umfasst der Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausgaben von 23,22 Milliarden Euro gegenüber 25,58 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr und Einnahmen von 4,52 Milliarden Euro (4,34 Milliarden Euro). Die Ausgaben schlüsseln sich auf in 12,27 Milliarden Euro (12,97 Milliarden Euro) für Investitionen, 7,96 Milliarden Euro (9,65 Milliarden Euro) für Zuweisungen und Zuschüsse, 1,86 Milliarden Euro (1,89 Milliarden Euro) für sächliche Verwaltungsausgaben und 1,14 Milliarden Euro (1,12 Milliarden Euro) für das Personal.

Von den Einnahmen entfallen 3,58 Milliarden Euro (3,35 Milliarden Euro) auf Verwaltungseinnahmen und 946,88 Millionen Euro (2004 waren es noch 991,55 Millionen Euro) auf die übrigen Einnahmen. Die Verpflichtungsermächtigungen summieren sich auf 10,97 Milliarden Euro (10,74 Milliarden Euro). Davon entfallen 1 Milliarde Euro bei den Autobahnen und 800 Millionen Euro bei den Bundesstraßen auf die Erhaltung, den Um- und Ausbau dieser Verkehrswege. 4,18 Milliarden Euro sind für Investitionen in den Bundesfernstraßenbau über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) festgelegt. Immerhin noch 495 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die Realisierung von Anwendungsstrecken für die Magnetschwebebahntechnik ("Transrapid") eingeplant.

2,96 Milliarden Euro (2,73 Milliarden Euro waren in 2004 eingeplant) der Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut sowie aus Schifffahrtsabgaben sollen im Wesentlichen in den Ausbau der Bundesfernstraßen (1,2 Milliarden Euro statt 1,06 Milliarden Euro 2004) und der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (912,95 Millionen Euro statt 782,31 Millionen Euro 2004) fließen. An Ausgaben für den Einzug der Lkw-Maut durch Private sind 541,7 Millionen Euro (im laufenden Haushaltsjahr sollen es 637 Millionen Euro sein) veranschlagt. Die VIFG soll die Mittel zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben übernehmen. Von ihr nicht ausgegebene Mittel sollen jeweils im folgenden Haushaltsjahr im Bundeshaushalt bereitgestellt werden.

Für den Bau und Betrieb der Bundesstraßen sieht der Etat 4,3 Milliarden Euro (4,7 Milliarden Euro) vor, von denen 381 Millionen Euro (377 Millionen Euro) auf den Betriebsdienst für die Bundesstraßen und 363 Millionen Euro (358 Millionen Euro) auf den Betriebsdienst für die Autobahnen entfallen. Die bedarfsplanmäßigen Ausgaben für Autobahnen werden auf 793,23 Millionen Euro (1,25 Milliarden Euro) und für Bundesstraßen auf 116,7 Millionen Euro (198,9 Millionen Euro) beziffert. Die Ausgaben für Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutz sollen bei Autobahnen 814,77 Millionen Euro (847,54 Millionen Euro) und bei Bundesstraßen 948,84 Millionen Euro (665,37 Millionen Euro) betragen. Für den Bau von Radwegen sind wie 2004 insgesamt 98 Millionen Euro eingeplant. Den Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen will sich die Regierung 903,15 Millionen Euro (909,95 Millionen Euro) kosten lassen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden durch den Bund sind 1,67 Milliarden Euro (1,68 Milliarden Euro) eingestellt. Jeder vierte Euro soll dabei nach Nordrhein-Westfalen fließen, während Bayern 19,5 und Baden-Württemberg 16,5 Prozent erhalten sollen. Die Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs sind mit 200,82 Millionen Euro (wie 2004) und die Investitionszuschüsse an die Deutsche Bahn AG sowie an Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden, mit 131,75 Millionen Euro (133,85 Millionen Euro) veranschlagt.

Bei den dem Ministerium nachgeordneten Behörden ergibt sich folgendes Bild (in Millionen Euro): Deutscher Wetterdienst 258,59 (246,59), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 101,33 (97,37), Bundesamt für Güterverkehr 97,6 (96,64), Eisenbahn-Bundesamt 66,57 (67,17), Kraftfahrt-Bundesamt 61,01 (62,77), Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie 59,89 (60,23), Luftfahrt-Bundesamt 48,28 (49,75), Bundesanstalt für Straßenwesen 31,13 (30,63) und Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten 0,83 (wie 2004). vom


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