Petitionsausschuss
Überführung der Rentenansprüche der ehemaligen
Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn sowie der Deutschen
Post der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
lagen zu diesem Anliegen rund 6.000 Zuschriften mit rund 6.800
Unterschriften vor.
Mit den Petitionen wird geltend gemacht, dass die ehemaligen
Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post
im Zuge der Rentenüberleitung benachteiligt worden seien. Es
wird gefordert, die rechtmäßig erworbenen Ansprüche
und Anwartschaften aus den Altersversorgungen der Deutschen
Reichsbahn und der Deutschen Post durch eine entsprechende
gesetzliche Regelung rückwirkend anzuerkennen.
Auf Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses -
Sammelübersicht 15/227 (Bundestagsdrucksache 15/5840) - hat
der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 30. Juni 2005
beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil keine
Möglichkeit gesehen wird, Rechtsänderungen im Sinne der
Petitionen zu befürworten.
Der Text der Beschlussbegründung kann schriftlich unter Angabe
des Aktenzeichens Pet 3-15-15-8230-000300 angefordert werden beim
Deutschen Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz
der Republik 1, 11011 Berlin.
Berlin, den 1. Juli 2005 Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Dr. Karlheinz Guttmacher
Vorsitzender