Petitionsausschuss
Besondere Hinweise zum Diskussionsforum öffentlicher
Petitionen
Seit 1. September 2005 hat der Petitionsausschuss einen Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet freigeschaltet. Im Einverständnis mit Petentinnen und Petenten können Petitionen von allgemeinem Interesse im Internet veröffentlicht werden. Dritten wird die Möglichkeit eröffnet, diese Petitionen zu unterstützen oder anderweitig zu kommentieren. Jede dieser Petitionen erhält ein eigenes Diskussionsforum im Internet. Grundlage für die Behandlung derartiger Petitionen und der dazugehörigen Diskussion ist die "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze".
Der Petitionsausschuss hat mit dem Forum den Bürgern bewusst einen erweiterten Zugang zum Deutschen Bundestag eröffnet. Man wünscht sich eine möglichst offene, vielseitige und sachbezogene Diskussion der öffentlichen Petitionen, um die im Diskussionsforum abgegebenen Kommentare und unterschiedlichen Sichtweisen zu einer Petition - seien sie pro oder kontra - kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Der Petitionsausschuss möchte dadurch einen möglichst breiten Erfahrungshorizont aktiver Bürger in die parlamentarische Beratung der Petitionen einbeziehen.
Für Diskussionsbeiträge zu einer öffentlichen Petition gelten sinngemäß dieselben Anforderungen wie für die Petition selber. Beiträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder in keinem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Petition stehen, werden unverzüglich vom Ausschussdienst von der Web-Seite entfernt. Um die Diskussion für alle Teilnehmer attraktiv zu halten, sind ausschließlich kurze, aussagekräftige Wortbeiträge erwünscht.
Ebenfalls unverzüglich von der Web-Seite entfernt werden Beiträge, deren Zuordnung zum angegebenen Verfasser begründeten Zweifeln unterliegt.
Beiträge im Diskussionsforum zu öffentlichen Petitionen werden insbesondere nicht zugelassen, wenn sie
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persönliche Bitten oder Beschwerden zum Inhalt haben;
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nicht in deutscher Sprache abgefasst sind;
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gegen die Menschenwürde verstoßen;
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offensichtlich falsche, entstellende oder beleidigende Meinungsäußerungen enthalten;
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offensichtlich unsachlich sind;
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zu Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten auffordern oder Maßnahmen verlangt werden, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen;
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geschützte Informationen enthalten oder in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen (z.B. durch Namensnennung) eingreifen;
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sich einer der Würde des Parlaments nicht angemessenen Sprache bedient.