ANTWORT AUF EINE GROSSE ANFRAGE DER PDS
"Finanzpolitischen Spielraum der Kommunen wahren"
(in) Die Politik des Bundes ist darauf ausgerichtet, den finanzpolitischen Handlungsspielraum der Kommunen zu wahren, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6923) auf eine Große Anfrage der PDS zur Lage und Zukunft der Kommunen in Deutschland ( 14/5834).
Die Regierung betont, gerade der föderale Aufbau der Bundesrepublik erfordere "starke Kommunen". Zu widersprechen sei deshalb Behauptungen "einer vom Bund vertretenen Notlage der Kommunen" in der Vorbemerkung der PDS-Anfrage. Die kommunalen Finanzen hätten sich vielmehr in den letzten Jahren "erfreulich" entwickelt.
Während 1997 noch Defizite angefallen seien, hätten die Kommunen in den Jahren 1998 bis 2000 "Finanzierungszuschüsse in Milliardenhöhe erwirtschaftet". Auch drücke sich die Unterstützung der Reformen der Bundesregierung durch die Kommunen "nicht zuletzt in der Finanzpolitik" aus. Trotz erhöhter Gewerbesteuerumlage würden Gemeinden geringer belastet als es ihrem Anteil am Steueraufkommen entspreche.
Beim Ost-West-Vergleich seien Veränderungen bei der Einnahmequelle Steuer nur "bedingt aussagekräftig". So habe die Finanzzuweisung für Gemeinden der neuen Länder für 2000 im Vergleich zu den alten Ländern bei 170 Prozent gelegen, bei den Investitionszuweisungen hätten die Kommunen der neuen Länder sogar 311 Prozent erreicht. Laut Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2001 würden die Steuereinnahmen der Gemeinden von 112,7 Milliarden DM in 2001 auf 133,9 Milliarden DM im Jahr 2005 ansteigen. Als Folge des Steuersenkungsgesetzes seien 2002 etwa 0,1 und für 2006 etwa 7,6 Milliarden DM Mindereinnahmen zu erwarten.
Zur Rechtssituation der Kommunen wird dargelegt, in nationalen Fragen würden Länder und Kommunen deutlich früher als bisher in Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Die seit September 2000 geltende "Gemeinsame Geschäftsordnung" der Bundesministerien ermögliche es, Wünsche und Vorstellungen an neue Gesetze bereits im Vorfeld zu äußern. Ein europäischer Eingriff sei durch die im EU-Vertrag fixierte Ach.tung nationaler Identität und Verfassungsstruktur der Mitgliedstaaten ausgeschlossen.