Professoren leistungsbezogen besolden
(in) Die Besoldung an Hochschulen umfassend zu modernisieren, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/6852). Er sieht vor, auf die bisherigen altersabhängigen Stufen bei den Grundgehältern sowie auf die Zuschüsse anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen von Professoren zu verzichten.
Geschaffen werden soll eine neue Besoldungsordnung W (Wissenschaft). In der Besoldungsgruppe W 1 ("Juniorprofessor") würde ein festes Grundgehalt von 3.070 Euro zuzüglich einer Zulage von 260 Euro monatlich bezahlt, sobald die Bewährung nach dem Hochschulrahmengesetz festgestellt ist.
Das feste Grundgehalt der Stufe W 2 beliefe sich auf 3.580 Euro und in der Stufe W 3 auf 4.350 Euro. Neben diesem festen Grundgehalt als Mindestbezug würden in den Gruppen W 2 und W 3 variable Besoldungsbestandteile vergeben, die von der Bewertung der Leistung der einzelnen Hochschullehrer abhängig gemacht werden sollen.
Variable Leistungsbezüge soll es anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen oder bei besonderen Aufgaben der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung geben.
Jeder Professor soll dem Entwurf zufolge Zugang zu variablen Besoldungsbestandteilen haben. Nur in Ausnahmen sei damit zu rechnen, heißt es weiter, dass Professoren nur das Grundgehalt beziehen. Am Grundsatz einheitlicher Besoldungsregelungen im ganzen Bundesgebiet will die Regierung festhalten.
Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme, dass es mit dem Grundsatz individueller Leistungshonorierung nicht vereinbar sei, ausnahmslos jedem Professor zusätzlich zum Grundgehalt Leistungsbezüge in Aussicht zu stellen.
Die Regierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungsbezüge werde nicht begründet.