SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Vertriebsweg für Arzneien nicht ändern
(ge) Der Sondervertriebsweg für Arzneimittel zum Schwangerschaftsabbruch hat sich in den Augen der Regierung bewährt. Es seien keine gravierenden Probleme bei der Versorgung dieser Arzneimittel oder bei der Überwachung des Sondervertriebsweges aufgetreten, erklärt die Exekutive in einer Unterrichtung ( 14/6766) zu den Erfahrungen mit einer entsprechenden Änderung des Arzneimittelgesetzes. Es bestehe kein Anlass, den normierten Sondervertriebsweg zu ändern. Dieser sehe besondere Nachweispflichten, Sicherheitsmaßnahmen sowie den ausdrücklichen Ausschluss der Apotheken vom Vertriebsweg vor. Weiter geht aus der Antwort hervor, im Jahr 2000 seien insgesamt 134.609 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden, davon 3,1 Prozent mit dem Präparat Mifegyne.