Weitgehende Zufriedenheit mit dem Medizinproduktegesetz
(ge) Experten des Gesundheitswesens stimmen weitgehend mit dem Entwurf der Bundesregierung ( 14/6281) zur Änderung des Medizinproduktegesetzes überein.
Dies wurde am 25. September in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich. Eine EU-Richtline zur In-vitro-Diagnostik, also zu medizinischen Untersuchungen von menschlichen Blut- und Gewebespenden sowie zur Aufbereitung von keimarm oder steril angewendeten Medizinprodukten soll nationales Recht werden.
Der Experte Dr. Jürgen Attenberger bescheinigte der Initiative Anwenderfreundlichkeit. Sie ginge sowohl auf den Patientenschutz als auch auf die Erfordernisse der Industrie und der Überwachungsbehörden ein. Die Bundesärztekammer begrüßte die Straffung von Vorschriften. Sicherheit für Erkrankte, Anwender und Dritte sei seit jeher eine Forderung des Deutschen Interessenverbandes zur Förderung der Qualität bei der Aufarbeitung von Medizinprodukten, teilte der Vertreter des Verbandes mit. Das Gesetz schließe eine Regelungslücke im Gesundheitswesen. Hochwertige und vielfach noch wirksame Produkte seien bisher nach einmaligen Einsatz entsorgt oder nur unzureichend aufbereitet worden.
Nach Ansicht des Bundesverbandes der Sachverständigen für Medizinprodukte führen die Gesetzesänderungen zu einer Aushöhlung der Sicherheit. Es sei volkswirtschaftlich unsinnig, von den Herstellern erhebliche Sicherheitsstandards zu verlangen, wenn an anderer Stelle Schlupflöcher bestünden, mit deren Hilfe die hohen Bestimmungen der EU unterlaufen werden könnten.