Bund kann Kapitalmehrheit bei der Post aufgeben
(hh) Verabschiedet hat der Bundestag am 13. Dezember das erste Gesetz zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes ( 14/7027). Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Haushaltssauschusses ( 14/7553). Damit wird die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Bund die Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben kann.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation aus dem Jahre 1994 darf der Bund die ihm durch das Postumwandlungsgesetz eingeräumte Kapitalmehrheit frühestens nach fünf Jahren aufgeben, so die Regierung. Diese zeitliche Einschränkung für den Verkauf der Mehrheitsanteile sei vorgenommen worden, damit der Bund mit den Rechten eines Mehrheitsaktionärs Infrastrukturaufgaben wahrnehmen kann.
Abgelehnt wurde ein Entschlie-ßungsantrag der Union ( 14/7829), in dem sie fordert, den Postmarkt weiter als bisher vorgesehen zu liberalisieren. Dazu gehöre eine Verkürzung der Laufzeit der Exklusivlizenz, eine inhaltliche und gewichtsmäßige Einschränkung der Exklusivlizenz sowie eine Erweiterung der Lizenzklassen.