Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 12 / 20.03.2006
sas

Vorschriften sollen bereinigt werden

Lastenausgleichsrecht

Finanzen. Die Bundesregierung plant eine Rechtsbereinigung beim Lastenausgleichsrecht und hat dazu einen Gesetzentwurf (16/916) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 16. März zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Das Lastenausgleichsgesetz regelt den Ausgleich von kriegs- und kriegsfolgebedingten Schäden und Verlusten sowie Härten, die sich aus der Neuordnung des Geldwesens nach dem Krieg ergeben haben. Kern der Ausgleichsleistungen waren nach Angaben der Regierung Entschädigungen und Hilfen wie Kriegsschadenrente, Aufbaudarlehen oder Ausbildungshilfen. Der Lastenausgleich könne derzeit noch nicht aufgehoben werden, da sowohl bei den Leistungen als auch bei den Rückforderungen noch Aufgaben zu erledigen seien, heißt es in dem Entwurf.

Im klassischen Lastenausgleich seien bei der Schadensfeststellung noch rund 1.500 zum Teil schwierige Verfahren zu bearbeiten. Die Zahl der Empfänger von Kriegsschadenrente habe zuletzt jährlich um rund 14 Prozent abgenommen und belaufe sich derzeit auf rund 14.500. Mit einem Auslaufen der Renten rechnet die Regierung allerdings erst in den Jahren 2030 bis 2035. Die beauftragten Kreditinstitute verwalteten noch rund 210 Millionen Euro an Krediten. Im Vordergrund stehe inzwischen die Rückforderung von Lastenausgleichszahlungen wegen des Ausgleichs von Vermögensschäden in den neuen Ländern durch vorgenommene Rückgaben oder Entschädigungen. Von den rund 520.000 möglichen Rückforderungsfällen seien bislang 70 Prozent abgeschlossen worden, stellt die Regierung fest. Jährlich würden rund 18.000 bis 19.000 Fälle abgeschlossen. Die Regierung rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von rund sieben bis zehn Jahren. Die Rückforderungen, An- und Verrechnungen hätten den Bund bislang um knapp 1 Milliarde Euro entlastet. Weitere Entlastungen in Höhe von 500 Millionen Euro seien zu erwarten.

Die Rechtsbereinigung zielt darauf ab, das Gesetz bei schwierigen Verfahren für Vergleiche zu öffnen und die Wiederaufnahme abgeschlossener Ausgleichsverfahren zeitlich einschränkbar zu machen. Soweit Zahlungsempfänger oder Rückzahler betroffen seien, könnten sich die Regelungen sowohl entlastend als auch belastend auswirken. Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Die Bundesregierung hat dem in ihrer Gegenäußerung (16/916) jedoch widersprochen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.