Parlamentarisches
Patenschafts-Programm
PPP
Teilnahmebedingungen
Wer kann teilnehmen?
Schüler/innen
Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am 1. September 2006 und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2007) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1989 bis 31.7.1992)
Junge Berufstätige / Auszubildende
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am 1. September 2006, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2007) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 22 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1984 bis 31.7.1991); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Einige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH.
Wehrpflichtige Jugendliche
Wehrpflichtige Jugendliche sollten bis zum Beginn des Auslandsaufenthaltes ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Der Wehrpflichtige hat beim zuständigen Kreiswehrersatzamt/Bundesamt für Zivildienst bis spätestens 31. Oktober 2006 sicherzustellen, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Quelle:
http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/161292