Glossar
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der EuGH mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe,
die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der
Gemeinschaftsverträge sowie der von Rat oder Kommission
erlassenen Normen zu sichern. Der EuGH besteht aus 15 Richtern und
wird von 9 Generalanwälten unterstützt. Er ist vor allem
zuständig für Entscheidungen über Streitigkeiten
zwischen Mitgliedstaaten sowie über Klagen der Kommission
gegen einen Mitgliedstaat wegen Verletzung der
Gemeinschaftsverträge (sogenanntes
Vertragsverletzungsverfahren); ferner entscheidet er über die
Rechte und Pflichten der EGOrgane und über den
Gerichtsschutz des Einzelnen gegen Akte der europäischen
Gewalt. So kann bei Verletzung der Gemeinschaftspflichten
Nichtigkeits oder Untätigkeitsklage sowie nach
Nichtigkeitserklärung eines Gemeinschaftsaktes
Amtshaftungsklage beim EuGH in Betracht kommen. Dem Gerichtshof ist
seit dem Jahre 1989 ein weiteres Gericht zur Entlastung
angegliedert worden: das Gericht erster Instanz (EuG).
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/europ_greicht