Modernisierung des Arbeitsrechts auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Den Wandel in der Arbeitswelt und die Modernisierung des Arbeitsrechts hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/2892) gemacht. Einerseits werde festgestellt, dass in der globalisierten Wirtschaft die Anforderungen an die räumliche Mobilität der Arbeitnehmer und an die Flexibilität der Beschäftigungsverhältnisse steigen und der Gesetzgeber daraus Konsequenzen ziehen müsse. Andererseits sei zu befürchten, dass die erhöhte Mobilität und Flexibilität den arbeits- und sozialrechtlichen Status vieler Arbeitnehmer schwächt.
t)Unter anderem soll die Regierung Aussagen bewerten, dass sich ein "Bedeutungsverlust" oder eine "Erosion" von Normalarbeitsverhältnissen abzeichnet. Die Fraktion erwartet Aussagen über den Anteil der Selbstständigen und der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen. Auch den Zusammenhang zwischen dem Kündigungsschutzrecht einerseits und den Beschäftigungsaussichten von Arbeitslosen sowie der Attraktivität des Standortes Deutschland andererseits soll die Regierung beleuchten. Ferner verlangen die Abgeordneten Informationen über die Tarifbindung von Arbeitnehmern sowie über deren Organisationsgrad. Weitere Fragen beziehen sich auf die Höhe der Arbeitsentgelte, auf die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen durch die Tarifvertragsparteien und auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Darüber hinaus soll die Regierung die in diesem Jahr vereinbarten Tarifabschlüsse bewerten.
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