Problematik der Grenzbehörden anlässlich der EU-Osterweiterung erörtern
Berlin: (hib/WOL) Nach der Situation der Grenzbehörden vor der EU-Osterweiterung am 1. Mai erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/2891). Terrorismusbedrohung, grenzüberschreitende Kriminalität als Teil der Organisierten Kriminalität sowie die illegale Zuwanderung seien ernste Probleme, die gelöst werden müssen, erklärt die Union. Derzeit gebe es sechs verschiedene Behörden, die mit der Fahndung nach verdächtigen Personen und illegalen Waren befasst seien: die Länderpolizeien, Zoll, Bundesgrenzschutz (BGS), Bundeskriminalamt (BKA), Gewerbeaufsicht und das Bundesamt für die Überwachung des Güterverkehrs. Hierbei gebe es Schnittstellenprobleme und informationelle Defizite. Angesichts des ab 1. Mai grundsätzlich geltenden EU-Rechts in den Beitrittsländern bezweifelt die Union, ob zum Beitrittsdatum alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Gewährleistung der inneren Sicherheit vorliegen.
t)Gefragt wird von den Abgeordneten unter anderem, wie der BGS steuerrechtlich relevante Feststellungen zu den aus Tschechien und Polen verbrachten Zigaretten treffen soll. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass wegen der erheblichen Unterschiede zwischen den deutschen Tabaksteuertarifen und den Steuersätzen der neuen Mitgliedstaaten für die meisten Tabakwaren die Zollverfahren nicht unmittelbar nach dem 1. Mai entfallen. Von Interesse ist dabei, ob für den BGS ein weitergehendes Kontrollrecht vorgesehen ist, und wie er in die Lage versetzt werden soll, Bannbruch und Steuerhehlerei verfolgen zu können, da er keine Befugnisse zur Warenkontrolle habe. Gefragt wird auch, welche Regelungen vorgesehen sind, um die reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zwischen BGS und den anderen Behörden sicherzustellen und inwieweit technische Ausstattung sowie Aus- und Fortbildung gewährt wurden, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
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