Drei Anhörungen in drei Städten
Berlin: (hib/VOM) Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" veranstaltet in der kommenden Woche drei öffentliche Anhörungen in drei verschiedenen Städten. Den Auftakt macht am Dienstag, 2. November, ein Hearing zum Thema "Stiftungswesen und Stiftungsrecht" in Hamburg. Als Sachverständige sind Professor Michael Göring (ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius), Dominik Freiherr von König von der Stiftung Niedersachsen, der Notar Professor Peter Rawert, der Rechtsprofessor Dieter Reuter aus Kiel, Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft, Nikolaus Turner von der Kester-Haeusler-Stiftung in Fürstenfeldbruck und Professor W. Rainer Walz von der Bucerius Law School in Hamburg geladen. Die Anhörung beginnt um 16.30 Uhr in der Bucerius Law School, Jungiusstraße 6 in Hamburg.
Am Mittwoch, dem 3. November, nimmt die Enquete-Kommission die "Situation der Unesco-Welterbestätten in Deutschland" unter die Lupe. Als Sachverständige stehen ihr Professor Marie-Theres Albert von der Technischen Universität Cottbus, die Berliner Kulturmanagerin Cornelia Dümcke und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Professor Gottfried Kiesow aus Bonn, zur Verfügung. Die Anhörung beginnt 10 Uhr. Sie findet statt im PACT Zollverein, Bullmannaue 20, in Essen statt.
Die dritte Anhörung beginnt am Mittwoch, 3. November, um 14 Uhr in der Stiftung Museum Kunst Palast, Ehrenhof 4-5, in Düsseldorf. Das Thema lautet "Public Private Partnership im Kulturbereich". Als Experten äußern sich Stephan Articus vom Deutschen Städtetag, Kulturanwalt Alexander Bretz aus Berlin, der Düsseldorfer Stadtdirektor Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, der Heilbronner Betriebswirtschaftler Professor Hermann-Josef Kiel, Dieter Neumann von der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin und Ulrich Wechsler von der Stiftung Buch-, Medien- und Literaturhaus München.