Zwei öffentliche Anhörungen zum Urheberrecht
Rechtsausschuss: Urheberrechtsvergütung und Kabelweitersendung
Der Rechtsausschuss wird am Mittwoch, dem 8. November 2006, zwei öffentliche Anhörungen zum Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft veranstalten. Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1828) und ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/262) vor. Die Regierung sieht in ihrem Gesetzentwurf vor, dass beispielsweise beim Gebrauch des Internetradios oder bei Privatkopien auf CD-Rohlingen keine wesentlichen Beschränkungen gelten sollen. Allerdings soll die Kopie unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist oder wenn die Vorlage unter Verstoß gegen geltendes Recht im Internet zum Download angeboten wurde.
Rechtsschutzes vor illegaler Nutzung
Die Liberalen erklären in ihrem Antrag, in dem Gesetz sei vor allem eine weitere Verbesserung des Rechtsschutzes vor der illegalen Nutzung geschützter Werke, eine zeitgemäße Überarbeitung des urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen Nutzungsarten notwendig. Pläne zur Einführung einer so genannten Bagatellklausel, (rechtswidrige Vervielfältigungen in geringer Anzahl bleiben straffrei), müsse der Bundestag ablehnen.
Der erste Teil der Anhörung, der um 13.00 Uhr beginnt, ist der Urheberrechtsvergütung gewidmet. Zehn Sachverständige sind dazu eingeladen. Der zweite Teil der Anhörung beginnt um 16.30 Uhr. Thema ist die Kabelweitersendung. Fünf Experten werden mit den Ausschussmitgliedern diskutieren.
Anhörung Teil I: Urheberrechtsvergütung
Beginn: 8. November 2006, 13.00 Uhr
Ort: akob-Kaiser-Haus, Raum 1.302
Liste der Sachverständigen:
- Till Barleben
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Frankfurt am Main - Prof. Dr. Jürgen Becker
Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München - Dr. Kathrin Bremer
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin - Prof. Dr. Max Fuchs
Deutscher Kulturrat e.V., Berlin - Prof. Dr. Reto M. Hilty
Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München - Prof. Dr. Johannes Kreile
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Wiesbaden - Benno H. Pöppelmann
Initiative Urheberrecht, Berlin - Dr. Christian Sprang
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Frankfurt am Main - Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke
Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Hajo Riedenbeck
Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg
Anhörung Teil II: Kabelweitersendung
Beginn: 8. November 2006, 16:30 Uhr
Ort: akob-Kaiser-Haus, Raum 1.302
Liste der Sachverständigen:
- Prof. Dr. Jürgen Becker
Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München - Prof. Dr. Thomas Dreier
Universität Karlsruhe, Fakultät für Informatik - Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Phlipps-Universität Marburg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht - Claus Grewenik
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V., Berlin - Dr. Ralf Heublein
Deutscher Kabelverband e.V., Berlin
Eine Anmeldung ist erforderlich beim Sekretariat des Rechtsausschusses, Tel. (030) 227-32430, E-mail: rechtsausschuss@bundestag.de .
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.Weitere Informationen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Drucksache (16/1828)
- Antrag der Fraktion der FDP: Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden (Drucksache 16/262)
- Urheberrechtsvergütung: Tagesordnung und Stellungnahmen (Rechtsausschuss)
- Kabelweitersendung: Tagesordnung und Stellungnahmen (Rechtsausschuss)
- Rechtsausschuss