Wahlprüfungsausschuss
Prüfung der Wahlen am 18. September 2005
Nach der Bundestagswahl vom 18. September 2005 sind insgesamt 195 Einsprüche eingereicht worden. Wie nach allen Wahlen decken die Einsprüche eine Vielzahl unterschiedlicher Themen ab. Beispielweise geht es um, den Nichterhalt von Wahlbenachrichtigungen, Gestaltungen des Stimmzettels, Ausweiskontrollen im Wahllokal, Verwendung von Bleistiften, Plakatierungen im Umfeld des Wahllokals, Abläufe bei der Stimmenauszählung, den Einsatz von Wahlgeräten, aber auch um Fragen der grundsätzlichen Gestaltung des Wahlrechts (zum Beispiel Kritik an Überhangmandaten, 5-Prozent-Klausel und gesetzlich vorgeschriebenem Berechungsverfahren).
Hervorzuheben sind die Verwendung falscher Stimmzettel für
die Briefwahl in zwei Dortmunder Wahlkreisen, die nach dem Tod
einer Kandidatin durchgeführte Nachwahl am 2. Oktober im
Wahlkreis 160 (Dresden I), die Zulassung von Mitgliedern der
WASG auf
den Landeslisten der Linkspartei sowie die Wahlbeteiligung von
Eingebürgerten, die wieder ihre ursprüngliche
türkische Staatsangehörigkeit mit dem daraus folgenden
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Veranlasst durch die vorgezogene Neuwahl des 16. Deutschen
Bundestages beschäftigen sich weitere Einsprüche mit den
Voraussetzungen für die Zulassung von
Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, insbesondere der
Beibringung der hierfür erforderlichen
Unterstützungsunterschriften sowie mit den praktischen Fragen
einer Wahlteilnahme von Deutschen im Ausland.
Wahlprüfungsausschuss geht allen zulässigen Einsprüchen nach
Der Wahlprüfungsausschuss geht allen zulässigen Einsprüchen nach und prüft, ob ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen vorgekommen ist. Ist ein Fehler festzustellen, führt dies aber nur dann zu einer gänzlichen oder teilweisen Wiederholung der Wahl oder Neuauszählung von Stimmzetteln, wenn der Fehler auf die Verteilung der Sitze im Bundestag Einfluss hatte oder hätte haben können. Auch wenn es absehbar an einem derartigen Einfluss fehlt, wird der Vorgang geprüft. Dadurch kann im Kontakt zu den Wahlbehörden darauf hingewirkt werden, dass ein Fehler in der Zukunft vermieden wird. Es kann sich aber auch der Bedarf erweisen, die Bestimmungen des Wahlrechts zu ändern.
Über die vorliegenden Einsprüche wird nacheinander beraten. Dem Plenum werden Beschlussempfehlungen vorgelegt, sofern eine gewisse Zahl an Verfahren entscheidungsreif ist. Die ersten beiden Beschlussempfehlungen zu insgesamt 113 Einsprüchen (unter anderem zur Dortmunder Briefwahl, zur Nachwahl in Dresden und zum Verlust des Wahlrechts durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) finden sich in den Drucksachen 16/900 und 16/1800. Sie sind vom Plenum am 30. März und 29. Juni 2006 angenommen worden (siehe auch Pressemeldung des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2006).