1. Untersuchungsausschuss
16. Wahlperiode
1. Untersuchungsausschuss
Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den abschließenden Bericht zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt.
Zur weiteren Klärung der danach noch offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 31. März 2006 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beraten und der Antrag (Drucksache 16/990) an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.
Der 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode wurde am 7. April 2006 gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes beschlossen (Drucksache 16/1179) und konstituierte sich am selben Tag.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/ua/1_ua/