Bericht des Bundeskartellamts
Wirtschaft und Arbeit. Die Zahl der beim Bundeskartellamt angemeldeten Vorhaben von Firmenzusammenschlüssen ist in den vergangenen beiden Jahren weiter zurückgegangen. Dies entspricht der Entwick-lung in der Europäischen Union, wie aus dem Tätigkeitsbericht der Behörde für die Jahre 2003 und 2004 ( 15/5790) hervorgeht.
Im Jahr 2003 sei die Zahl der angemeldeten Zusammenschlussvorhaben mit 1.366 gegenüber 1.584 im Vorjahr und 1.568 im Jahr 2001 deutlich gesunken. Im letzten Jahr sei die Zahl der angemeldeten Firmenfusionen 1.412 wieder leicht angestiegen. Die Zahl der angemeldeter Fusionsvorhaben ist jedoch im Hinblick auf den Wettbewerb nur von eingeschränkter Aussagekraft, wie die Kartellwächter betonen. In mehreren Branchen sei im Berichtszeitraum eine rege Fusionstätigkeit zu beobachten gewesen. Dazu gehörten unter anderem die leitungsgebundene Energiewirtschaft und der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, heißt es weiter. Der gesunkenen Anzahl von Zusammenschlussvorhaben steht indes eine erhöhte Anzahl von 14 Fusionsvorhaben gegenüber, die das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren untersagt hat. 2001/2002 seien es nur acht gewesen.
Besondere Bedeutung hat dem Bericht zufolge die Missbrauchsaufsicht auf dem Energiesektor gewonnen. Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden seien erfolgreich gegen zu hohe Endkundenpreise der Gasversorger vorgegangen. Für die Kontrolle der Nutzungsentgelte und für die Sicherung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs ist künftig laut novelliertem Energiewirtschaftsgesetz die Bundesnetzagentur zuständig. Geplante Erhöhungen von Netzentgelten müssten dieser Regulierungsbehörde dann vorab angezeigt werden. Sie könnten untersagt und überhöhte Entgelte könnten nachträglich korrigiert werden.
Ein Missbrauchsverfahren des Kartellamts gegen die Deutsche Telekom AG wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Anbieter von Auskunftsdiensten sei eingestellt worden, nachdem die Telekom bereit gewesen sei, die Kosten rückwirkend zu senken. In Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zementbranche habe das Amt mit über 700 Millionen Euro die höchsten Bußgelder in seiner Geschichte verhängt.
Im Berichtszeitraum hatte der Bundeswirtschaftsminister über einen Antrag der Verlagsgruppe Holtzbrinck auf Ministererlaubnis für die vom Kartellamt abgelehnte Übernahme des Berliner Verlags zu entscheiden. Dadurch sollten die Berliner Tageszeitungen "Tagesspiegel" und "Berliner Zeitung" unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. Holtzbrinck habe den Beweis, dass der "Tagesspiegel" unverkäuflich sei, nicht erbringen können, nachdem es Kaufangebote für die Zeitung gegeben habe.
Das Unternehmen habe daraufhin den Antrag auf Ministererlaubnis zurückgezogen und den "Tagesspiegel" an den ehemaligen Mitarbeiter Pierre Gerckens verkauft. Das Kartellamt habe diesen Zusammenschluss im Vorprüfverfahren freigegeben, den anschließend erneut angemeldeten Erwerb des Berliner Verlags durch Holtzbrinck aber untersagt, weil Holtzbrinck über Gerckens weiterhin die Beteiligung am "Tagesspiegel" zuzurechnen gewesen sei. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die von Holtzbrinck eingelegte Beschwerde zurückzuweisen, habe die Verlagsgruppe Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.