Sachverständigenrat für Umwelt
Umwelt. Wenn die Zunahme des Straßenverkehrs nicht gedrosselt wird, kann es nach Darstellung des Sachverständigenrates für Umweltfragen nicht gelingen, die Umwelt und Gesundheitsfolgen des Straßenverkehrs auf eine "akzeptables Niveau" zu vermindern. Dies betonen die Sachverständigen in einem Sondergutachten zum Thema "Umwelt und Straßenverkehr" mit dem Titel "Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr" ( 15/5900).
Empfohlen werden für die Zukunft daher eine technische Innovationsstrategie für leisere, sauberere und sparsamere Fahrzeuge sowie Maßnahmen, welche das Wachstum des Verkehrs beeinflussen. Mit technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen, den Verkehrswegen und bei der Verkehrslenkung, Korrekturen am Ordnungsrecht und dem Einsatz ökonomischer Instrumente werde es gelingen, den motorisierten Straßenverkehr deutlich umweltverträglicher zu gestalten, betonen die Gutachter.
Der Sachverständigenrat schlägt unter anderem vor, Beschilderungen und Kennzeichnungen in das Straßenverkehrsrecht aufzunehmen, damit die Behörden in der Lage sind, den Verkehr auf hoch belasteten Straßen auf Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß oder mit Partikelfilter zu beschränken. Solche Verkehrsbeschränkungen seien erforderlich, solange die EU nicht den Einsatz moderner Abgasreinigungstechniken wie Partikelfilter vorschreibt.
Die Gemeinden sollten verpflichtet werden, flächendeckend Lärmsanierungsziele für solche Straßen festzulegen, an denen der Verkehrslärm bei angrenzender Wohnbebauung gesetzliche Schwellenwerte überschreitet. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Umweltbelastungen zu senken, sollte die bisher unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen in ein verbindliches Tempolimit umgewandelt werden. Mittelfristig sei eine weitere Absenkung auf 120 Stundeskilometer anzustreben. Innerorts empfiehlt er eine Tempolimit von 30 Stundeskilomenter von dem Durchgangsstraßen ausgenommen bleiben sollten.