ABGEORDNETE
Datum: 14.08.2006
Transparenz bei Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten
Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien
Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge
und Weisungen gebunden.
Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu können. Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verhaltensregeln enthalten keine allgemeine Berufsethik für Abgeordnete. Ein Katalog listet präzise Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf. Er beinhaltet auch Regelung bei Nichtbeachtung.
Zu der gegenwärtigen Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten bieten wir folgende Links zu aussagekräftigen und aktuellen Informationen.
Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu können. Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verhaltensregeln enthalten keine allgemeine Berufsethik für Abgeordnete. Ein Katalog listet präzise Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf. Er beinhaltet auch Regelung bei Nichtbeachtung.
Zu der gegenwärtigen Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten bieten wir folgende Links zu aussagekräftigen und aktuellen Informationen.
- Plenarprotokoll der 184. Sitzung, Seite 17397, (Tagesordnungspunkt 6 "Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes")
- Presseerklärung vom 14.12.2005
- Abgeordnetengesetz
- Biographien der Abgeordneten (einschl. veröffentlichungspflichtiger Angaben)
- Anlage 1 der Geschäftsordnung
(Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages)
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/