Initiative der Länderkammer
Der Bundesrat will Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen stärker fördern. Dazu hat er den Entwurf eines
Investitionszulagengesetzes 2005 ( 15/2249) vorgelegt. Darin heißt es, das Investitionszulagengesetz 1999 laufe Ende 2004 aus, die Förderung betrieblicher Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage sei aber nach wie vor geboten.
Im Einzelnen ist vorgesehen, den betroffenen Branchen die Möglichkeit zu geben, ein gefördertes bewegliches Wirtschaftsgut vor Ablauf der fünfjährigen Frist durch ein technisch mindestens gleichwertiges neues Wirtschaftsgut zu ersetzen. Damit sollen diese Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf dem neuesten technischen Stand gehalten werden können, ohne dass die Investitionszulage wegen des vorzeitigen Ausscheidens beweglicher Wirtschaftsgüter zurückgezahlt werden muss. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, sollen Investitionen, die vor 2004 begonnen wurden, von der Förderung ausgeschlossen sein. Die zu fördernden Investitionen sollen in den Jahren 2005 oder 2006 abgeschlossen werden müssen; bei einem Abschluss nach 2006 will die Länderkammer auch Teilherstellungskosten oder Teillieferungen begünstigen.
Unterschieden wird bei den Fördergebieten zwischen dem Randgebiet und dem übrigen Fördergebiet. In den Randgebieten soll die Zulage 15 Prozent, in den übrigen Gebieten 12,5 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Bemessungsgrundlage ist dem Entwurf zufolge die Summe der Anschaffungs- und Herstellungskosten der in einem Jahr abgeschlossenen begünstigten Investitionen.
Die Zulage soll sich für kleine und mittlere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf 25 Prozent der Bemessungsgrundlage erhöhen. 27,5 Prozent sollen möglich sein, wenn es sich um Investitionen in Betriebstätten im Randgebiet handelt, 20 Prozent bei Investitionen in Berliner Betriebsstätten und in Gemeinden in Brandenburg, die zur Arbeitsmarktregion Berlin gehören.
Zur Begründung heißt es, die regionale Förderung soll dem Ausgleich von Standortnachteilen der geförderten Regionen dienen und deren Chancen im Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen verbessern. Das verarbeitende Gewerbe liege in Ostdeutschland bei der Produktivität noch weit hinter der in Westdeutschland zurück. Im Schnitt seien 2001 nur knapp 70 Prozent der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen des verarbeitenden Gewerbes in den alten Ländern erreicht worden. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme dem Gesetzentwurf zugestimmt.