Überraschende Zustimmung zum Alterseinkünftegesetz
Die unionsdominierte Länderkammer hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Alterseinkünftegesetz zugestimmt. Als der amtierende Bundesratspräsident, Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU), dieses Abstimmungsergebnis bekannt gab, war die Überraschung im Plenarsaal des Bundesrates nicht zu übersehen. Noch am Vormittag hatte schließlich Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) eine Ablehnung der Gesetzesinitiative angekündigt.
Doch die unionsgeführten Länder Sachsen und Hamburg wie auch die sozial-liberale Landesregierung von Rheinland-Pfalz stimmten der Vorlage zu. Damit werden Renten und Pensionen vom kommenden Jahr an schrittweise besteuert. Die Rentenbeiträge werden im Gegenzug steuerfrei gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Neuregelung verfügt, da das derzeitige System seiner Ansicht nach Pensionäre und Rentner ungleich behandle.
Die Bundesregierung hatte bei einem Scheitern des Gesetzes Ausfälle für die öffentlichen Haushalte in Höhe von zehn Milliarden Euro befürchtet. Das Gesetz kam aus dem Vermittlungsausschuss, wo sich Regierung und Opposition lediglich in einem Punkt angenähert hatten. Demnach sollen Lebensversicherungen, die nach Ende 2004 mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit abgeschlossen werden, zur Hälfte versteuert werden. Im ursprünglichen Entwurf wurde zunächst eine komplette Besteuerung gefordert.
Für den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Erwin Teufel (CDU), reicht dieser Kompromiss nicht aus. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten, - wie vom Verfassungsgericht gefordert - in einem Gesetz zu verankern, sei durchaus richtig. Die Bundesregierung habe jedoch mit den Beschneidungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge unzumutbare Belastungen in das Gesetz mit aufgenommen. Dies zeige die konzeptionslose Rentenpolitik von Rot-Grün, so Teufel. Anstatt die drei wichtigsten Säulen der Altersversorgung, den Eigenheimbau, die betriebliche Altersvorsorge sowie die Vorsorge durch Kapitallebensversicherungen, zu stärken, greife man sie massiv an. An dieser Einschätzung ändere auch der gefundene Kompromiss nichts. Rot-Grün habe sich im Vermittlungsausschuss zu wenig bewegt, kritisierte der Ministerpräsident und sprach von einer "Verweigerungshaltung". Dem Gesetz werde er auch in seiner veränderten Form nicht zustimmen.
In den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde hingegen mit den Stimmen der Unions-Mehrheit das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Mit dem Gesetz soll die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung grundlegend neu geregelt werden. Es richtet sich vorrangig gegen die gewerbsmäßige Schwarzarbeit, die als Straftat verfolgt werden soll. Ohne Anmeldung erbrachte Dienstleistungen in Privathaushalten gelten demgegenüber als Ordnungswidrigkeit. Hilfeleistungen durch Angehörige sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe sollen weiterhin zulässig sein, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der zuständigen Behörden werden erweitert. Damit sollen - über die bisherigen spezialgesetzlichen Regelungen hinaus - Strafbarkeitslücken geschlossen werden, um den Unrechtsgehalt von Schwarzarbeit zu verdeutlichen. Die Zusammenarbeit der Zollverwaltung und der Strafverfolgungs- und Polizeivollzugsbehörden soll auch im präventiven Bereich erfolgen.
Aus Sicht des baden-württembergischen Wirtschaftsministers Walter Döring (FDP) ist der Weg der Regierung ungeeignet, die Schwarzarbeit nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz sehe lediglich mehr Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, also mehr Staat vor. Es ignoriere jedoch die wahren Gründe für Schwarzarbeit, die in der stetig steigenden Steuer- und Abgabenlast und der fehlenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zu finden seien. Dabei sehe er Schwarzarbeit durchaus nicht als ein Kavaliersdelikt an. Die Schattenwirtschaft, so Döring, habe in Deutschland ein Volumen von 370 Milliarden Euro erreicht und bedeute eine große Gefahr für seriös arbeitende Unternehmen. Es sei daher wichtig, dem Einhalt zu gebieten, was mit dem Gesetz so nicht gelingen werde, sagte er und sprach sich für die Überweisung an den Vermittlungsausschuss aus.