Bei Rheinfelden
Verkehr und Bauwesen. Der Bau einer Grenzbrücke über den Rhein ist das Ziel eines Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz, zu dem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/3178) vorgelegt hat. In dem Abkommen waren die Vertragsparteien übereingekommen, dass die Grenzbrücke künftig die Zubringer zur deutschen Autobahn A 861 und die schweizerische Nationalstraße N3 verbinden soll. Auch wolle man damit eine Verbesserung der Verkehrssituation in dem baden-württembergischen und dem Aargauer Rheinfelden erzielen, da der überregionale Verkehr dann nicht mehr durch die beiden Städte fahren müsse, sondern über die geplante Autobahnbrücke gelenkt werden könne. Zudem werde auf deutscher Seite - beziehe man die Bundesautobahn 98 mit ein - zugleich ein weiterer Schritt hin zu einer durchgängigen Hochrheinautobahn unternommen, durch den der Wirtschaftsraum zwischen dem Bodensee und Basel aus dem Verkehrsschatten heraustreten solle.
Die Bundesregierung veranschlagt die Kosten, die mit dem Bau der Grenzbrücke auf Deutschland zukommen, auf 4 Millionen Euro. Da sich die Vertragsparteien die Baukosten hälftig teilen, werden auch von der Schweiz entsprechende Mittel bereitgestellt werden. In ihrer Schlussbemerkung verweist die Regierung ferner darauf, dass auch die Erhaltungskosten auf den Bund zukommen. Die Haushalte der Länder und Kommunen blieben davon unberührt.