Unterrichtung
Finanzen. Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 1,88 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds ( 15/3643) hervor.
Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen.
Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien dafür insgesamt rund 469,66 Millionen Euro ausgezahlt worden. 193.888 Anträge seien positiv, 43.877 Anträge negativ beschieden worden. 5.656 Fälle seien noch nicht entschieden.
Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den Angaben zufolge 108.185 in Israel, 63.190 in den USA und 18.224 in Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf 26 weitere Länder.
96 Empfänger seien in einem Konzentrationslager gewesen, 1.669 in einem Ghetto, 1.421 in einem Zwangsarbeitslager, 1.948 hätten in der Illegalität gelebt und 685 unter Freiheitsbeschränkung gelitten. Die überwiegende Zahl der Empfänger, 188.069, sei Opfer sonstiger Verfolgung gewesen.
Unter den Empfängern seien 124.015 Frauen und 69.873 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden.
Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 63.056 Beihilfen als laufende Leistungen bewilligt worden. Von 118.587 Anträgen seien 23.370 abgelehnt und 19.886 noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf rund 1,26 Milliarden Euro.
Von den Empfängern lebten 34.980 in Israel, 18.058 in den USA und 3.189 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 38 weitere Länder. Dabei handele es sich um 34.985 Frauen und 28.071 Männer.
24.158 seien im Ghetto, 31.934 in einem Konzentrationslager und 9.768 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählungen bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit 109,29 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5.113 Euro gewährt. 33.015 Anträge seien angenommen, 23.370 Anträge abgelehnt worden.
18.333 Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10.546 in die USA und 1.514 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 32 Länder.
In 20.184 Fällen habe es sich um Frauen, in 12.831 Fällen um Männer gehandelt. 16.567 Opfer seien im Ghetto, 13.910 im Konzentrationslager und 4060 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen).
Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 65 Projekte mit rund 16,9 Millionen Euro gefördert worden.
Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 12,8 Millionen Euro seien an Projekte in Israel gegangen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA. vom