Hochbaustatistikgesetz
Verkehr und Bauwesen. Der Bundesrat tritt in einem Gesetzentwurf ( 15/4738) dafür ein, die Gemeinden und Gemeindeverbände von Berichtspflichten beim Hochbaustatistikgesetz zu befreien. Mit dem Gesetz werden bislang Baugenehmigungen und -fertigstellungen, Bauüberhänge und -abgänge sowie die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes geregelt.
Das Anliegen des Bundesrates ist es, künftig auf die Bauüberhangstatistik zu verzichten und die Baufertigstellungsstatistik nicht mehr monatlich, sondern jährlich zu erstellen. Davon verspricht er sich einen Entlastungseffekt für die Gemeinden. Er hält einen Verzicht auf die monatlichen Ergebnisse der Baufertigstellungen für verkraftbar, da diese in der Vergangenheit ohnehin "in hohem Maße" unvollständig gewesen seien, weil sie in der Praxis meist erst gegen Jahresende vorgelegen hätten.
Demgegenüber lehnt die Bundesregierung die Initiative der Länderkammer ab. Ihr Einwand: eine entsprechende Änderung des Hochbaustatistikgesetzes würde zu einer Verlagerung der Berichtspflicht von öffentlichen hin zu privaten Institutionen führen. Dies führe zu einer Mehrbelastung der privaten Institutionen und widerspreche dem Gedanken des Bürokratieabbaus, so die Regierung.