Kinderrechtskonvention
Familie. Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst. In ihrem Antrag ( 15/4724) setzen sie sich dafür ein, die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, da sonst die deutsche Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene leiden werde. So soll die Bundesregierung darüber erneut mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme werde bereits seit Jahren politisch gerungen, heißt es. Die Erklärung im ausländerrechtlichen Teil werde zwar als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet, schmälere aber den positiven Blick auf die Situation der Kinderrechte hierzulande.
Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen- oder Kinderrecht behandelt werden. Handlungsbedarf leitet die Koalition auch aus einer EU-Richtlinie über "Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen", ab. Laut Richtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt werden. Die Regierung soll prüfen, wie der ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann. Bestärkt sieht sich die Koalition in ihrer Haltung durch den UN-Ausschuss für Kindesrechte, der 2004 bei einer Anhörung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Deutschland eine Führungsrolle bei Kinderrechten zugestand, aber Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Vorbehaltserklärung feststellte.
Schließlich sei das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen, in dem der Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie angesprochen werden, dem Parlament zügig zum Beschluss vorzulegen und in deutsches Recht umzusetzen.