EU-Parlament entlastet den Haushalt der Europäischen Kommission
Das Europäische Parlament hat der Brüsseler Kommission ohne größere Beanstandungen die Entlastung für den Haushalt 2003 erteilt. Bei diesem für die Europaabgeordneten wichtigen politischen Verfahren wird auf der Grundlage des Prüfungsberichts des Europäischen Rechnungshofs die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Gelder bewertet. Dabei hatte es in früheren Jahren regelmäßig harte Auseinandersetzungen zwischen Parlament und Kommission wegen Schlamperei, Verschwendung und nicht aufgedeckter Betrugsfälle gegeben. Nicht selten wurde die Entlastung ausgesetzt oder mit Auflagen versehen. 1999, im Jahr der Europawahl, führte das Verfahren sogar zum Rücktritt der Kommission unter Jacques Santer. Seit 2001 verlaufen die jährlichen Entlastungsdebatten wesentlich undramatischer. Dazu haben neben neuen Statuten innerhalb der Kommission auch deren Bemühungen um mehr Transparenz gegenüber dem Parlament und dem Rechnungshof beigetragen. Die Einrichtung einer eigenständigen EU-Betrugsbekämpfungsbehörde hat die Ausgabentransparenz zwar verbessert, dennoch wird die Verwendung der europäischen Gelder weiter scharf beäugt - auch wenn die Luxemburger Rechnungsprüfer, zu dem Ergebnis kommen, dass die Ausgaben des getätigten Haushalts "im Wesentlichen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren".
Denn an der Schwachstelle des Finanzmanagements der EU hat sich wenig geändert: Rund 80 Prozent der EU-Gelder werden von den 25 Mitgliedstaaten selber im Auftrag für die Kommission ausgegeben. Unbefriedigend ist dabei vor allem, dass die Verwendung der Gelder von den gleichen Stellen kontrolliert wird, die sie ausgeben, weil dies von Brüssel aus nicht möglich wäre. Deshalb fordert das Parlament in seiner Entschließung, dass die Kommission in den Bereichen der geteilten Verwaltung der EU-Gelder schnellstmöglichst Mittel und Wege finden müsse, um die Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten zu verbessern.
Denn es sei offensichtlich, dass die nationalen Regierungen mit EU-Mitteln oft nicht genauso sorgsam umgingen wie mit den eigenen, für die sie haftbar gemacht werden können. Das Parlament schlägt daher vor, dass die 25 Finanzminister jedes Jahr vor der Auszahlung der Gelder durch Brüssel erklären sollten, dass neben der korrekten Verwendung der Gelder auch ordnungsgemäße Kontrollsysteme eingesetzt würden.
Sollten sich die EU-Finanzminister weigern, droht das Parlament vorsorglich schon einmal Schwierigkeiten bei der neuen EU-Finanzplanung an. Der britische Berichterstatter Terence Wynn sprach sich dafür aus, dass das gegenwärtige Kontrollsystem zu einer "globalen Offenlegungserklärung durch jedes Mitgliedsland" führen müsse. Unterstützt wird er dabei von Haushaltskommissar Siim Kallas. Auch er will noch im Sommer einen entsprechenden neuen Vorschlag für bessere Kontrollen bis zum Jahr 2005 vorlegen.
Die Entlastung der übrigen EU-Institutionen und Behörden war jeweils weitgehend Formsache - ebenso wie die des Parlaments.
In ihrer Entschließung beschäftigten sich die Abgeordneten nochmals mit der hochbrisanten Frage der Bezüge der europäischen Abgeordneten. Noch immer sind diese national unterschiedlich geregelt. Ihre Spanne liegt zwischen 500 bis 12.000 Euro. Die Parlamentarier setzen in dieser Frage auf die Luxemburgische Ratspräsidentschaft und hoffen auf eine Einigung über ein einheitliches Abgeordnetenstatut zwischen allen Mitgliedstaaten. Die Gegner des Parlamentssitzes in Straßburg nutzten die Abstimmung, um nochmals die Sitzfrage ins Spiel zu bringen. Mit drei Stimmen Mehrheit verabschiedeten sie eine Feststellung, wonach dass Parlament über die kostengünstigste und effizienteste Arbeitsweise entscheiden muss. Und dass es danach - entgegenen den bestehenden EU-Verträgen - eigentlich nur einen Ort für das Parlament geben kann: Brüssel. Hartmut Hausmann