Gesundheitliche Prävention
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesregierung will die gesundheitliche Prävention stärken. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 15/5214), der gleichlautend mit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen ( 15/4833) ist.
Die Prävention und Gesundheitsförderung als ein viertes Standbein neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu etablieren, sei angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den sozialen Sicherungssystemen notwendig geworden, heißt es zur Begründung.
Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zwar mit den Zielen des geplanten Gesetzes überein. Auch die Ländervertretung habe bereits mehrfach eine gesetzliche Regelung gefordert, heißt es. Dennoch kritisiert der Bundesrat die Vorlage. Diese weise Überregulierungen auf, die nicht mit dem Ziel des Bürokratieabbaus übereinstimmten. Konkret nimmt die Länderkammer die geplante Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung ins Visier. Die Errichtung dieser Stiftung stehe im Gegensatz zu den Forderungen der Länder, einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Laut Entwurf soll die Stiftung in Zusammenarbeit mit einem "breiten, die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit widerspiegelnden Gremium von Fachleuten" zunächst Präventionsziele und Teilziele erarbeiten. Auf dieser Grundlage solle dann die Auswahl der geeigneten Maßnahmen erfolgen. Zusätzlich werde die Qualitätssicherung der Prävention ausgebaut. Die Kosten der Gesundheitsberichterstattung für den Bund schätzt die Regierung auf etwa 600.000 Euro 2006 und ab 2007 auf 1,2 Millionen Euro jährlich. Diese Mehrausgaben würden durch Umschichtungen im Haushalt des Gesundheitsministeriums finanziert. Für die Länder ließen sich die Ausgaben nicht abschätzen, heißt es weiter im Entwurf.
Auch die Union und die FDP sprechen sich in getrennten Anträgen ( 15/4830, 15/4671) für die Stärkung der gesundheitlichen Prävention aus (wir berichteten in den Ausgaben Nr. 7 und Nr. 8).