Telekommunikationsdienste
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ( 15/5213) vorgelegt, den der Bundestag am 15. April zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen hat. Darüber hinaus sollen die Verbraucherschutz-Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienste-Rufnummern (0190 und 0900) verbessert werden.
Der Kampf gegen den Missbrauch bei der Nutzung dieser Rufnummern ist der Regierung nach eigener Darstellung ein "besonderes Anliegen". Nur so könne unseriösen Anbietern Einhalt geboten und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden. Das 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs dieser Nummern habe den Verbraucherschutz bereits erheblich verbessert. Durch die Vorgaben über Preisobergrenzen, Preisangaben und die Zwangstrennung von Verbindungen nach einer Stunde sei das Risiko, sich durch Nutzung solcher Nummern hoch zu verschulden, verringert worden.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat für die Registrierung so genannter Einwählprogramme (Dialer) bereits umfassende Vorgaben erarbeitet, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die Behörde werden prüfen müssen, ob und inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitere Anforderungen an die Dialer notwendig werden.
Mit dem im vergangenen Jahr novellierten Telekommunikationsgesetz habe die Regulierungsbehörde darüber hinaus eine Generalermächtigung erhalten, gegen jede rechtswidrige Rufnummernutzung einschreiten zu können. Damit werde es unseriösen Anbietern erschwert, die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Ferner würden mit dem Entwurf die EU-Vorgaben über den Universaldienst (flächendeckende Bereitstellung einer Grundversorgung) und die Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diens-ten weiter konkretisiert. Geändert werden sollen neben dem Telekommunikationsgesetz auch das Artikel-10-Gesetz und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat gebeten zu prüfen, inwieweit es erforderlich ist, die Verpflichtung der Unternehmen, Universaldienstleistungen kos-tenlos zu erbringen, auch auf solche Dienste zu erstrecken, die nicht zum Universaldienst gehören. Darüber hinaus sei dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zur Regelung der Notrufe im notwendigen Umfang geändert werden. Künftig würden orts- und anschlussunabhängige Dienste von Anbietern erbracht, etwa Telefonie über Internet-Protokoll. Nur der Diensteanbieter kenne die Identität des Nutzers und könne die notwendigen Daten wie Rufnummer und Standard ermitteln, die für Notrufdienstleistungen erforderlich seien. Werde diese Entwicklung nicht berücksichtigt, müsste das Gesetz bald wieder ergänzt werden.
Im Einzelnen macht die Länderkammer 39 Änderungswünsche und Prüfbitten geltend. Die Bundesregierung stimmt ihnen nur teilweise zu. Abgelehnt wird eine Prüfung, ob die Verpflichtung zu kostenlosen Universaldienstleistungen auf weitere Dienste erstreckt werden kann. Dabei handele es sich um allgemein nachgefragte Leistungen, so die Regierung, die eine Verpflichtung aller Unternehmen aus Verbrauchersicht rechtfertigen. Einige Dienstleistungen würden darüber hinaus zurzeit am Markt von allen Unternehmen angeboten, etwas Einzelverbindungsnachweise. Prüfen will sie dagegen den Vorschlag des Bundesrates zur Regelung der Notrufe.