Bundeswahlausschuss
Bundestagsnachrichten/Haushalt. Der Bundeswahlausschuss hat am 12. August insgesamt 34 Parteien zur Bundestagswahl (aller Voraussicht nach am 18. September) zugelassen. Darunter sind die Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der jeweils letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
Es handelt dabei um die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), um die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), um die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), um Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), um die Freie Demokratische Partei (FDP), um die Linkspartei.PDS (Die Linke), um die Deutsche Volksunion (DVU) und um die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Ferner entschied der Wahlausschuss unter der Leitung von Bundeswahlleiter Johann Hahlen, dass 26 kleinere Vereinigungen als Parteien anerkannt werden, darunter die STATT-Partei, die Republikaner, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, die Tierschutzpartei und die Grauen Panther. 29 weitere Bewerber scheiterten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten oder sie die Anmeldefrist versäumt hatten. Erst mit der Anerkennung als Partei - die ausschließlich für die bevorstehende Bundestagswahl gilt - erhält eine Vereinigung das Recht, Landeslisten bei den Landeswahlleitern einzureichen.
Einsprüche gegen die Entscheidungen des Ausschusses sind erst nach der Wahl möglich. Die Anerkennung als Parteien heißt allerdings noch nicht, dass die Vereinigung am 18. September auch tatsächlich antreten kann. Dazu ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich. Am 25. August entscheidet der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste.
Zu Wahllisten der Linkspartei.PDS, der NPD und der Familienpartei hieß es, die Landeswahlleiter und Hahlen stimmten darin überein, dass es angesichts der Formstrenge des Bundestagswahlrechts nicht auf politisches Zusammenwirken von Parteien, sondern darauf ankomme, ob eine Landesliste im Einzelfall trotz parteiunhängiger oder einer anderen Partei angehördender Bewerber inhaltlich der einreichenden Partei zugeordnet werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat unterdessen eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 49,8 Millionen Euro bewilligt, um die auf den 18. September vorgezogene Wahl zum Bundestag zu finanzieren. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/5949) hervor.