Arzneimittelpreise
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat angeregt, für Patienten generell eine prozentuale Beteiligung am Abgabepreis eines Medikaments festzulegen. Anstelle der jetzigen Untergrenze für die Zuzahlung von 5 Euro könnte eine zehnprozentige Kostenbeteiligung treten, heißt es in dem Gutachten 2005 zur "Koordination und Qualität im Gesundheitswesen" ( 15/5670).
Eine Änderung der Obergrenze für die Zuzahlungen, die derzeit bei 10 Euro pro erstattungsfähigem Medikament liegt, könnte dazu beitragen, so die Gutachter, dass das Aufkommen aus den Zuzahlungen insgesamt konstant bleibt. Die Zuzahlungen hätten den Zweck, die überflüssige Inanspruchnahme von Leistungen zu senken und die Kostenträger im Gesundheitswesen zu entlasten. Durch das Modernisierungsgesetz seien die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel wegen der höheren direkten Zuzahlung und aufgrund von Änderungen bei der Verordnungsfähigkeit reduziert worden.
In die gleiche Richtung habe die Einrichtung der Praxisgebühr gewirkt, weil dadurch die Zahl der Arztbesuche abgenommen habe. Nach Auffassung des Sachverständigenrats sollten die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Gesundheit der Patienten, gerade im Hinblick auf deren soziale Schicht, untersucht werden. Erste Zahlen deuteten an, dass sozial schwächer gestellte Patienten die Zahl ihrer Arztbesuche stärker einschränken. Ein Verschleppen von Erkrankungen könnte künftig zu höheren Kosten der Gesundheitsversorgung führen.