Strafverfolgung
Recht. Der Bundestag hat die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer geregelt. Am 29. Juni verabschiedete er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1024) mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen. Die parlamentarische Opposition votierte geschlossen gegen das Gesetz. Ein Gesetzentwurf, den die CDU/CSU und die SPD eingebracht hatten ( 16/544), wurde für erledigt erklärt. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 16/2015) vorgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli vergangenen Jahres ein Gesetz, das der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl dienen sollte, für nichtig erklärt. Karlsruhe hatte damals zum einen ein so genanntes gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung gefordert. Zum anderen hatte das Bundesverfassungsgericht moniert, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei. Nach dem Beschluss des Parlaments ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rück-überstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist. Ferner ist gefordert, dass die Tat keinen "maßgeblichen" Bezug zu Deutschland aufweist. Vorgesehen ist auch eine Zulässigkeitsprüfung durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht. Zweck des europäischen Haftbefehls ist die Vereinfachung und die zeitliche Verkürzung von Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die FDP-Fraktion hatte in einem Entschließungsantrag zum Europäischen Haftbefehlsgesetz ( 16/2044) verlangt, dass die Regierung den Gesetzentwurf zurückzieht und sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, die Harmonisierung der Strafverfahrensrechte und der Beschuldigtenrechte vorantreibt. Die Initiative blieb erfolglos. Die Liberalen hatten moniert, dass der Entwurf der Regierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht würde. Es sei vielmehr zu erwarten, dass die Gerichte bei der Anwendung des Gesetzes in der Praxis vor große Schwierigkeiten gestellt würden. Die Grünen hatten im Rechtsausschuss unter anderem vergeblich darauf gedrungen, dass die Stellung von Ausländern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, verbessert wird. So hatten sie beispielsweise verlangt, dass die Nichtauslieferung auch für einen Ausländer gilt, der sich mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, im Bundesgebiet geboren oder als Minderjähriger eingereist ist.