Hinweis auf UN-Waffenübereinkommen
Auswärtiges. Der Bundestag hat am 28. September einem Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/1995) zugestimmt, der die Bundesregierung auffordert, sich insbesondere im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens für eine Regelung einzusetzen, die eine "hohe Funktionszuverlässigkeit" von Streumunition und gegebenenfalls eine Wirkzeitbegrenzung dieser Waffen zum Ziel hat. Das Parlament schloss sich weiterhin einer Forderung von CDU/CSU und SPD an, die Regierung müsse sich für ein "umfassendes, völkerrechtlich verbindliches und nachprüfbares" Verbot aller Streumunition, deren für Personen gefährliche Blindgängerrate über ein Prozent liege, einsetzen.
Streumunition ist laut Bundesverteidigungsministeriums ein völkerrechtlich zulässiges Verteidigungsmittel. Ihr Einsatz ist jedoch - genauso wie der Einsatz anderer Waffen - Einschränkungen durch das humanitäre Völkerrecht unterworfen. Insbesondere sei ein Einsatz gegen die Zivilbevölkerung verboten.
Die FDP fordert unterdessen die Bundesregierung auf, Streumunition und Landminen aus den Beständen der Bundeswehr zu entfernen und zu entsorgen. Dies ist das Ziel eines Antrages ( 16/2780).
Die Liberalen sind der Auffassung, um auf internationaler Ebene glaubwürdig für ein solches Verbot eintreten zu können, müsse Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Ferner müsse die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Herstellung, den Besitz, die Erprobung, die Lizenzvergabe und den Export nicht nur für Anti-Personenminen, sondern für alle Landminen und für Streumunition verbietet. Experten zufolge würden jährlich schätzungsweise zwischen 15.000 und 20.000 Menschen Opfer von Landminen. Daneben blockierten Blindgänger und Minen rund 200.000 Quadratkilometer landwirtschaftlicher Anbaufläche, Verkehrswege und Wohngebiete weltweit.
Solange es Blindgänger beim Einsatz von Streumunition gebe, so die Liberalen, bestehe eine Gefahr für die Bevölkerung. Diese Art von Waffen müsse grundsätzlich als Instrument der Kriegführung international geächtet werden. Die Bundesregierung fordert die FDP zusätzlich auf, den Einsatz von Minen- und Kampfmittelräumgerät in den betroffenen Ländern "signifikant" zu erhöhen.
Bündnis 90/Die Grünen haben dazu ebenfalls einen Antrag ( 16/2749) eingereicht. Sie begrüßen zwar, dass die Bundeswehr bislang keine Streumunition eingesetzt habe, auf Neubeschaffungen verzichte und nach Alternativen suche. Ein Einsatz unterschiedslos wirkender Streumunition sei aber unter humanitären Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Die Grünen fordern deshalb von der Regierung, das Parlament bei der Erarbeitung eines Gesetzes zum Verbot von Streumunition "nach Kräften" zu unterstützen. Die Regierung habe "unverzüglich" ein Moratorium in Kraft zu setzen, das den Einsatz und die Verwendung, Herstellung, Beschaffung, Modernisierung und Weiterverbreitung von Streumunition verbietet, bis eine gesetzliche oder international verpflichtende Regelung geschaffen ist, so die Grünen.