EUROPA UND INTERNATIONALES
Europapolitik im Bundestag
Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union
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Deutschland ist Gründungsmitglied der
Europäischen
Union (EU), der seit der letzten Erweiterung im Jahr 2004
insgesamt 25 Mitgliedstaaten angehören. Die EU,
ursprünglich 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) gegründet, ist im Verlaufe ihres bald 50 jährigen
Entwicklungs- und Einigungsprozesses mehr und mehr in eine
politische Rolle hineingewachsen. Knapp die Hälfte der
Mitgliedstaaten der EU verfügt über eine einheitliche
Währung, den Euro. Auch für Fragen der Außen- und
Sicherheitspolitik sowie für die Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten in den Bereichen Innen- und Justizpolitik sind
einheitlich Grundlagen geschaffen worden. Motor der
europäischen Integration ist die Setzung von EU-Recht in Form
von vielfältigen Verordnungen und Richtlinien. Diese entstehen
im Zusammenspiel von Kommission,
Europäischem
Parlament und Rat. Der Deutsche
Bundestag wirkt durch europapolitische Beschlüsse, die von der
im Rat mitverhandelnden Bundesregierung zu berücksichtigen
sind, an der Entstehung von EU- Recht mit.
Im ersten Halbjahr 2007, wenn die Gründungsverträge 50 Jahre alt werden, übt Deutschland die Ratspräsidentschaft aus.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/europa/