Glossar
Bundestagswahl
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird
vom Volke in Wahlen und Abstimmungen" sowie durch Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt, heißt
es in Artikel 20 II des Grundgesetzes. Dieser Grundsatz gilt
für alle nach Bundes und Landesverfassungen zu
wählenden Parlamente. Nach Artikel 38 GG werden die
Abgeordneten des Bundestages "in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl" von denjenigen gewählt,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer
volljährig ist. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt
(Artikel 39 GG).
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bt_wahl