Schwarz - Rot - Gold
Nationalsymbole der Bundesrepublik Deutschland
Schwarz-Rot-Gold sind gemäß Artikel 22 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland zeigt zusätzlich den Bundesschild (im goldenen Schild den rotbewehrten, rotgezungten schwarzen Adler) in der dreifarbigen Flagge. Diese Flagge darf jedoch nur von offiziellen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland geführt werden. Die Nationalflagge besteht nur aus den drei Farben.
Erstmals wurde die Schwarz-Rot-Goldene Trikolore auf dem Hambacher Fest verwendet. Nach der Revolution von 1918 sammelten sich unter Schwarz-Rot-Gold die Verteidiger der ersten Deutschen Republik. Nach der deutschen Teilung blieb Schwarz-Rot-Gold das einzige offizielle Symbol, das beide Staaten noch gemeinsam hatten, auch wenn die DDR später die deutschen Farben um Hammer, Zirkel und Ährenkranz ergänzte.
Einen offiziellen Status als nationales Symbol hatten diese
Farben
- von 1848 bis 1866 im Deutschen Bund,
- von 1919 bis 1933 in der Weimarer
Republik,
- von 1949 bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik
und
- seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland.
Als Urform der Schwarz-Rot-Goldenen Trikolore gilt jene schwarz-rote Fahne mit goldenen Fransen, die im Frühjahr 1813 für eine „deutsche Freischar“, das Lützowsche Freikorps angefertigt wurde. Diese Farben entsprachen auch ihrer Uniform.
Die erste Trikolore mit den Farben Schwarz-Rot-Gold fertigte Johann Philipp Abresch als Hauptfahne für das Hambacher Fest (1832). Die „Ur-Fahne“ von 1832 befindet sich heute im Heimatmuseum von Neustadt an der Weinstraße.
Deutscher Bund
In der Märzrevolution wurde die
Schwarz-Rot-Goldene Fahne zum Symbol für den Kampf um
nationale Einheit und bürgerliche Freiheiten. Bereits am 9.
März 1848 erklärte die Bundesversammlung in Frankfurt am
Main Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes, und
berief sich darauf, dass dies „die Farben des ehemaligen
deutschen Reichspaniers“ seien.
„Eben so werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu
entnehmen seyn,
wo das deutsche Reichspanier schwarz, roth und golden
war.“
Am 23. März 1848 wurde zum ersten Mal in Frankfurt am Main die Schwarz-Rot-Goldene Flagge gehisst.
Allerdings enthielt die „Verfassung des Deutschen Reiches“ keine Bestimmung über die Nationalfarben.
Aber Schwarz-Rot-Gold konnte seine Bedeutung als gesamtstaatliches Symbol nicht dauerhaft bewahren. Bereits in den Unruhen im September und Oktober 1848 und mehr noch im März 1849 wurde für die Sozialrevolutionäre die rote Fahne das wichtigere Tuch. Die Habsburger führten wieder die Farben Schwarz-Gelb ein, Preußen entschied sich für Schwarz und Weiß.
Ab 1892 galten mit der Verordnung über die Reichsflagge im Deutschen Kaiserreich die Farben Schwarz-Weiß-Rot als Reichsflagge des 1871 gegründeten Deutschen Reiches.
Weimarer Republik
Erst in der Verfassung der Weimarer Republik wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold wieder als Reichsfarben aufgenommen. Tatsächlich schwelte der Konflikt um die Bundesfarben weiter, und im Jahre 1926 stürzte die Reichregierung von Kanzler Hans Luther über den „Flaggenstreit“.
Schon kurz nach de Machtübernahme der Nationalsozialisten unterzeichnete Reichspräsident Paul von Hindenburg einen Erlass, wonach an Stelle der schwarz-rot-goldenen Flagge zwei Flaggen gehisst werden sollten, nämlich die schwarz-weiß-rote und die Parteifahne der NSDAP, die Hakenkreuzfahne. Nach dem Tode Hindenburgs wurden mit dem Reisflaggengesetz von 1935 die Farben Schwarz-Weiß-Rot als Reichsfarben genannt, die Hakenkreuzfahne wurde zur National- und zur Handelsflagge erklärt.
Nach der Teilung Deutschlands
Der Parlamentarische Rat, der 1948/1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beriet, schlug in bewusster Anknüpfung an die Tradition der Weimarer Republik und der Paulskirche Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben vor. Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde Schwarz-Rot-Gold zur Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Auch die DDR wählte die Farben Schwarz-Rot-Gold für ihre Staatsflagge. Artikel 2 der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 bildete dafür die gesetzliche Grundlage. 1959 wurde das Staatswappen der DDR (Hammer, Zirkel und Ährenkranz) in die Flagge integriert.
Nach dem Einigungsvertrag von 1990 werden in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die Farben Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben geführt.