Ältestenrat weist Angriffe zurück
Mappe des Ältestenrat
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Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages weist in der Debatte um die Diätenanpassung der Abgeordneten die Angriffe auf den Bundestagspräsidenten zurück. In einer einstimmig beschlossenen Erklärung heißt es am Donnerstag, dem 30. März, die öffentlichen Angriffe seien im Ton verletzend und sachlich unbegründet.
Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung seiner Amtsgeschäfte. Mitglieder des Ältestenrats sind neben dem Bundestagspräsidenten und seiner fünf Stellvertreter weitere 23 von den Fraktionen gewählte erfahrene Abgeordnete, unter ihnen alle Parlamentarischen Geschäftsführer.
In der Erklärung fordert der Ältestenrat in der öffentlichen Debatte um die Diätenanpassung Respekt vor den demokratischen Verfahrenswegen und Zuständigkeiten. Nach den gesetzlichen Vorgaben im Abgeordnetengesetz soll der Bundestag innerhalb eines halben Jahres nach seiner konstituierenden Sitzung über die Abgeordnetenentschädigung entscheiden. Hierzu leitet der Bundestagspräsident den Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf zu.
Sobald der Vorschlag des Präsidenten vorliegt, wird der Deutsche Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden. Das Verfahren, so der Ältestenrat, sei grundsätzlich öffentlich, nachvollziehbar und für jedermann transparent. Die öffentliche Auseinandersetzung und Begleitung der Debatte über verschiedene Lösungsmöglichkeiten seien ausdrücklich erwünscht.
Die Akzeptanz einer Demokratie leide jedoch, „wenn Parlamentariern unter Aufbietung fragwürdiger publizistischer Methoden Festlegungen aufgenötigt werden sollen, bevor ihnen überhaupt die notwendige Entscheidungsgrundlage vorliegt“. Der „publizistische Pranger“ sei daher kein Instrument demokratischer Meinungsbildung und Entscheidungsbildung. Vielmehr bittet der Ältestenrat um „Mäßigung im Ton, Sachlichkeit in der Auseinandersetzung und konstruktive Begleitung des demokratischen Entscheidungsfindungsprozesses“.