Thema der Woche
Erste Lesung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind
für die Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zwei
Stunden vorgesehen, in der Abgeordnete aller Fraktionen über
den Gesetzentwurf diskutieren. Nach der Debatte überweist das
Plenum den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden
Finanzausschuss und zur Mitberatung an acht weitere
Ausschüsse, deren Arbeitsbereiche ebenfalls betroffen
sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr20205