ÜBERLAST DER ZIVILGERICHTSBARKEIT ABBAUEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur "Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ( 14/163) will die CDU/CSU die gegenwärtige Überlast der Zivilgerichtsbarkeit abbauen. Ihrer Auffassung nach sollen die im Verhältnis zu den zu bewältigenden Aufgaben knappen Ressourcen der Justiz besser genutzt werden. Dazu seien vor allem gerichtsverfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen notwendig. Zur Lösung der Überlastsituation schlägt die CDU/CSU vor, das Einzelrichterprinzip in erst- und zweitinstanzlichen Verfahren zu stärken, das Angebot der Rechtsmittel einzuschränken sowie die Abfassung von Urteilen zu erleichtern durch eine Öffnungsklausel für ein obligatorisches außergerichtliches Schlichtungsverfahren und durch die Einführung eines Rechtsentscheides in Wohnungseigentumssachen.
In ihrer Begründung verweisen die Christdemokraten auf eine enorme Steigerung des erstinstanzlichen Geschäftsanfalls und die Erfüllung neuer Aufgaben im Zuge des Einigungsprozesses ab 1990. Die anhand des Pensenschlüssels ermittelte Überlast sei trotz Wertgrenzenerhöhung bei den erstinstanzlichen Zivilkammern von 20,5 Prozent im Jahre 1991 auf 24,4 Prozent im Jahre 1994 und bei den mit Zivilsachen befaßten Richtern am Amtsgericht in demselben Zeitraum von 11 Prozent auf 19,5 Prozent angestiegen. Bei den Familiengerichten habe sich die Überlastquote von 5,5 Prozent auf 13 Prozent erhöht. Angesichts dieses Geschäftsanfalls werde die bürgerliche Rechtspflege auf Dauer nicht in der Lage sein, "die vom Gesetzgeber übertragenen neuen Aufgaben zu bewältigen und dem rechtsuchenden Bürger in angemessener Zeit Rechtsschutz zu gewähren". Schon jetzt sei die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivil- und Familiensachen merklich angestiegen. Die Abgeordneten verweisen zudem darauf, daß eine personelle Verstärkung der Justiz angesichts der Haushaltslage von Bund und Ländern, aber auch wegen der von vielen Seiten erhobenen Forderung nach einem "schlanken Staat" nicht realisierbar sei. Auch werde der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken die Überlast der Richter nicht wesentlich verringern, sondern sich vornehmlich im Angestelltenbereich sowie im Bereich des mittleren Dienstes auswirken.