MEHRHEIT STIMMT FRISTVERLÄNGERUNG BEI INVESTITIONSVORRANGGESETZ ZU
Bonn: (hib) re- Gegen den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Frist in Paragraph 27 Investitionsvorranggesetz ( 14/50) der Bundesregierung hat der federführende Rechtsausschuß in seiner heutigen Sitzung keine Bedenken erhoben. Bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurde dieses so beschlossen. Der Vertreter der Bundesregierung wies darauf hin, daß er eine nochmalige Verlängerung der Frist zur Einleitung der Investitionsvorrangverfahren für vertretbar halte. Dennoch solle man auch darauf achten, daß sich die gespaltene Rechtslage nicht auf Dauer perpetuiere. Es müsse das Bestreben sein, letztlich zu einer gesetzlichen Harmonisierung zu gelangen.
Seitens der CDU/CSU wurden bezüglich der Verordnung keine rechtsförmlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Man sehe sehr wohl den Eingriff in die Rechtsstellung der Alteigentümer, halte aber auch eine Fristverlängerung für notwendig, um in den neuen Bundesländern Investitionen zu ermöglichen. Dieses sei eine wichtige Aufgabe. Die Fristverlängerung ergebe sich aus der Logik des Gesetzes. Es müsse sich hierbei allerdings um die letzte Verlängerung gehandelt haben. Dieses wurde von dem Vertreter der Bundesregierung ebenfalls unterstrichen.
Auch der Berichterstatter der SPD schloß sich der Wertung an, daß Investitionen zu fördern seien und dafür ein rechtliches Reglementarium geschaffen werden müsse. Er sehe die Notwendigkeit der Verordnung, weil Grundstücksvermögensfragen in der alten DDR nicht umfassend geregelt seien. Insofern stimme auch die SPD der Fristverlängerung zu.
Die F.D.P. sprach sich gegen die Verordnung der Bundesregierung aus. Die Bedenken gegen eine Fristverlängerung seien seitens der F.D.P. zu gravierend. Die ca. 15 Prozent der noch nicht erledigten Fälle lohnten einen derartigen massiven Eingriff nicht. Auch sehe die F.D.P. kein Investitionshemmnis.
Seitens der PDS stimmt man dagegen in vollem Umfang zu. Man hätte einen fast gleichlautenden Antrag in Vorbereitung gehabt, diesen jedoch nach Vorlage der Verordnung durch die Bundesregierung zurückgezogen.
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