AUSWIRKUNGEN DES INVESTITIONSVORRANGGESETZES NICHT BEZIFFERBAR (ANTWORT)
Bonn: (hib) re- In bezug auf die Auswirkungen des Investitionsvorranggesetzes auf die Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/204) auf die Kleine Anfrage der PDS ( 14/83) mit, daß ihr nur wenige bis gar keine statistische Angaben vorliegen. Insofern könnten weder Aussagen zur Anzahl von Anmeldungen nach dem Vermögensgesetz und zur Anzahl erteilter Investitionsvorrangbescheide und betroffener Wohngrundstücke gemacht werden noch Angaben zum Investitionsvolumen, zur Anzahl der sanierten und modernisierten Wohngebäude und Wohneinheiten sowie zum Anteil an Wohngebäuden und Wohnungen, die dringenden Sanierungsbedarf hätten.
Aus Fremdstatistiken, wie zum Beispiel aus der Jahresstatistik der "unternehmerischen Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern", ergebe sich jedoch, "daß zum 31. Dezember 1997 von den insgesamt 669.400 restitutionsbelasteten Wohnungen der Mitgliedsunternehmen für 410.800 Wohnungen bestandskräftige vermögensrechtliche Entscheidungen getroffen wurden" und in "333.500 Fällen auf Rückgabe an den Alteigentümer und in 77.300 Fällen auf den Verbleib bei den Wohnungsunternehmen entschieden" worden sei. Für 258.700 Wohnungen wären dagegen die Eigentumsfragen noch nicht geklärt worden. Auch gebe es lediglich in Einzelfällen, wie etwa für die Stadt Leipzig, Zahlenangaben über die Anzahl der Wohngebäude und der Wohneinheiten, die durch den Investitionsvorrang saniert und modernisiert worden seien. Danach seien bei der "kommunalen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft" mehr als 5.200 Wohnungen mit der Verpflichtung zur Sanierung verkauft worden.
In bezug auf den Einfluß des Wohnraumsicherungsmodernisierungsgesetzes teilt die Bundesregierung mit, daß mit den durch diese gesetzliche Regelung zusätzlich geschaffenen Tatbeständen sich die Voraussetzungen für bauwirtschaftliche Investitionen in den anmeldebelasteten Wohnungsbeständen deutlich verbessert hätten. Die Wohnungswirtschaft habe sich deshalb auch für die Verlängerung der Frist zur Einleitung von Investitionsvorrangverfahren eingesetzt. Im übrigen werde der
Bundesrat am 18. Dezember über eine diesbezügliche Verordnung der Bundesregierung, über die der Deutsche Bundestag bereits am 10. Dezember entschieden habe, beschließen.
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